Der Bundesrat hat sich heute einstimmig für eine Verbesserung der Lage von in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten ausgesprochen. Laut Beschluss der Länderkammer sollen nun die bestehenden SED-Unrechtsbereinigungsgesetze überarbeitet werden. Zukünftig sollen demnach weitere Personengruppen wie verfolgte Schülerinnen und Schüler sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatsicherheit berechtigt sein, Ansprüche auf den Erhalt von Ausgleichsleistungen geltend zu machen. Außerdem soll der Zugang zu den monatlichen Unterstützungsleistungen vereinfacht werden. Der Antrag im Bundesrat ging maßgeblich auf Initiativen von bündnisgrünen Fraktionen in ostdeutschen Landtagen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zurück.
Ungeklärte Todesfälle im ehemaligen DDR-Durchgangsheim in Bad Freienwalde werden über 30 Jahre nach dessen Schließung Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. „Der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Oder) hat mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ein Todesermittlungsverfahren gegen unbekannt betreffend Todesfälle im „DDR-Durchgangsheim" in Bad Freienwalde eingeleitet habe“ erklärte Justizminister Stefan Ludwig (Die LINKE) auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky.
Mehr als 60 DDR-Unrecht-Engagierte und -Interessierte waren sich am Montagabend im Landtag nach einem fast 2 ½ stündigen intensiven Austausch einig: Die im Zuge der Friedlichen Revolution von 1989 in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus eroberten Stasi-Akten gehören auch in Zukunft nach Brandenburg. Zu dem Fachgespräch hatte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky eingeladen.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) Roland Jahn signalisierte Unterstützung für die Forderung aus Brandenburg. Die Akten seien ein Teil des Kulturgutes und ein Zeichen dafür, dass der Freiheitswillen der Bevölkerung nicht so leicht zu brechen sei, sagte Jahn. Auch die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) Maria Nooke sprach sich für den Verbleib der Akten in Brandenburg aus. Eine Außenstelle sei unverzichtbar für Brandenburg.
Bei einem Fachgespräch der bündnisgrünen Fraktion am kommenden Montagabend im Brandenburger Landtag wird Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), die Vorstellungen seiner Behörde zum Verbleib der Stasi-Akten erläutern. Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen es wo auch zukünftig eine Außenstelle in Brandenburg geben könnte, soll an dem Tag erörtert werden. Neben dem Erhalt der Außenstelle in Frankfurt (Oder) sind derzeit die komplette Verlagerung der Akten nach Berlin, sowie ein Umzug nach Cottbus im Gespräch.
wird es in Brandenburg auch zukünftig noch eine Außenstelle der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) geben? Vor kurzem wurde bekannt, dass die - einzige in Brandenburg verbliebene - BStU-Außenstelle in Frankfurt (Oder) möglicherweise ersatzlos geschlossen und die Akten nach Berlin verlagert werden könnten.
Wird eine BStU-Außenstelle in Brandenburg auch zukünftig gebraucht? Aus bündnisgrüner Sicht - wie auch aus Sicht der Landesregierung - ist die Außenstelle "unverzichtbar". Bei der Beantwortung dieser Frage geht es nämlich um weit mehr als die archivgerechte Lagerung der Akten: Die Außenstelle ist zugleich ein wichtiger Anker in der regionalen Gedenkstätten-, Bildungs-, und Aufarbeitungs-Landschaft.
Neben dem Erhalt bzw. der Ausbaufähigkeit der Außenstelle in Frankfurt (Oder) wird aktuell auch eine Verlagerung der Brandenburger Akten zum Menschenrechtszentrum in Cottbus diskutiert.
All diesen Fragen werden wir uns beim Fachgespräch mit unserer aufarbeitungspolitischen Sprecherin Heide Schinowsky (MdL) widmen, zu dem wir Sie sehr herzlich einladen möchten.
Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) erarbeitet derzeit ein Konzept zur dauerhaften archivgerechten Unterbringung und Nutzung der Stasi-Unterlagen. Anfang kommenden Jahres will er es dem Bundestag vorlegen. Nachdem vor kurzem öffentlich bekannt geworden war, dass die einzige Brandenburger Außenstelle der BStU in Frankfurt (Oder) von Schließung bedroht ist, wird diese Frage nun auch verstärkt im Land diskutiert.
Eine Außenstelle der Behörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist für die Landesregierung "unverzichtbar". Das teilte der Chef der Staatskanzlei Martin Gorholt auf Anfrage der aufarbeitungspolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Heide Schinowsky, mit (siehe Anlage). `Eine Außenstelle im Land Brandenburg, bei der insbesondere die von SED-Unrecht betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie deren Hinterbliebene von ihrem nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz garantierten Einsichtsrecht in die zu den jeweiligen Personen gesammelten Unterlagen des MfS Gebrauch machen können, ist für die Landesregierung unverzichtbar´, heißt es in der Antwort.