Heide Schinowsky

Der zukünftige Cottbusser Ostsee
Der potentielle Standort für eine Löschflugzeugstaffel
Die Sprengung der Förderbrücke des stillgelegten Tagebaus Cottbus-Nord hat Symbolkraft

Erdgas

Rohstoffförderung in Brandenburg: Bündnisgrüne legen ihre Leitlinien vor

 

Bohrplatz Beeskow. Bohrplatz Beeskow[/caption] Mit Blick auf bestehende und geplante Rohstoffförderung im Land Brandenburg haben die märkischen Bündnisgrünen auf dem Parteitag im November ihre Leitlinien für den Abbau und Einsatz von Bodenschätzen diskutiert und beschlossen. „Bodenschätze wie Erdgas, Erdöl, Kupfer oder Kies sind endlich und sollten daher nur sparsam abgebaut und effizient eingesetzt werden. Jeder Abbau ist zudem ein erheblicher Eingriff in die Natur und muss so umweltschonend wie möglich erfolgen“, sagt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CLEMENS ROSTOCK. „Mit unseren Leitlinien haben wir hierfür klare Vorgaben festgelegt.“ Abbaustandorte innerhalb von Schutzgebieten sind demnach für die Bündnisgrünen tabu. Gelder für Rückbau und Rekultivierung müssen vor Beginn des Abbaus zugriffssicher bzw. insolvenzfest hinterlegt werden. Zudem soll eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung sowie öffentlicher Diskussion stattgefunden haben. „Ob beim Kiessabbau nahe Mühlberg/Elbe, der geplanten Erdgasförderung in der Uckermark oder im Naturpark Dahme-Heideseen: Überall gibt es Probleme bei Förderprojekten – sei es bei der Planung, während des Abbaus oder der zum Teil defizitären Rekultivierung“, so ROSTOCK. Klare Regeln könnten maßgeblich dazu beitragen, Verantwortlichkeiten zu klären und Konflikte zu vermeiden. „Das bestehende Bundesbergrecht ist nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Gesetz wird die Förderung von Rohstoffen priorisiert; Auswirkungen auf Mensch und Umwelt werden hingegen nachrangig behandelt. Auf dieser Grundlage findet eine gleichwertige Interessenabwägung in der Planungs- und Genehmigungsphase faktisch nicht statt; Konflikte und Umweltschäden sind die Folge. Brandenburg sollte sich vor diesem Hintergrund eigene Regeln setzen, um negative Auswirkungen des Rohstoff-Abbaus zu verhindern“, fordert die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion HEIDE SCHINOWSKY.

Bohrschlamm aus Erdgasförderung: 400 Verdachtsflächen in Brandenburg

In Brandenburg sollen sich etwa 400 `Verdachtsflächen´ befinden, auf denen zu DDR-Zeiten bei der Förderung von Erdgas Bohrschlamm abgelagert worden sein könnte. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky und Benjamin Raschke hervor. Viele ehemalige Bohrschlammgruben seien damals einfach abgedeckt oder `in weitere, z.B. landwirtschaftliche, Nutzungen integriert´ worden. Eine standortgenaue Aufzeichnung über  Lage, Volumen und Inhalt der Bohrschlammgruben wurde im Regelfall nicht geführt. Der Antwort der Landesregierung zufolge liegen nur für elf Bohrschlammgruben Untersuchungsergebnisse vor, die allerdings geheim gehalten werden. "Eine Veröffentlichung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen aufgrund des Grundstücksbezuges nicht vorgesehen", antwortete die Landesregierung.

Bündnisgrüne sehen geplante Erdgasförderung im Landschaftsschutzgebiet kritisch

www.ideengruen.de | markus pichlmaierDie Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht der geplanten Erdgasförderung im Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen bei Märkisch Buchholz (Dahme-Spreewald) kritisch gegenüber. Rückenwind erhält sie durch neue Angaben des Wirtschaftsministeriums. Laut einer aktuellen Antwort der Landesregierung kann eine Genehmigung der umstrittenen Errichtung einer Erdgasaufbereitungsanlage durch den französischen Energiekonzern Engie (vormals GDF/Suez) nur erteilt werden, wenn der „Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft“. Weiter heißt es, Ausnahmen sind demzufolge nur möglich, wenn u.a. ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.

10 Prozent Förderabgabe für Erdöl und Erdgas ab 2016 –Landesregierung bleibt hinter Möglichkeiten zurück

[Bohrplatz Beeskow.In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat Wirtschaftsminister Albrecht Gerber erklärt, dass es ab 2016 keine erneute Befreiung von der Förderabgabe u. a. für Erdöl und Erdgas in Brandenburg mehr geben werde. Sein Ministerium arbeite derzeit an einer Richtlinie, um eine 10-prozentige Abgabe zu erheben, sagte er. Das Land Brandenburg erließ seit 2004 Befreiungen von der Förderabgabe mit der Begründung, hiermit die nach 1989 zum Erliegen gekommene Erkundung der Industrie auf neue Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen.

Fracking im Bundesrat: Landesregierung begeht Wortbruch

[caption id="attachment_728" align="alignright" width="540"]Besichtigung Bohrplatz bei Beeskow mit SH-Energiewendeminister Robert Habeck Besichtigung Bohrplatz bei Beeskow mit SH-Energiewendeminister Robert Habeck[/caption] Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HEIDE SCHINOWSKY hat der Landesregierung beim Thema Fracking Wortbruch vorgeworfen. Auf der heutigen Sitzung des Bundesrates hat Brandenburg Beschlussempfehlungen die Zustimmung verweigert, die die sogenannte unkonventionelle Gasförderung durch eine Änderung des Bundesberggesetzes untersagen sollen. ,,Im Koalitionsvertrag hat Rot-Rot sich eindeutig gegen Fracking-Technologien mit umweltgefährdenden Stoffen festgelegt. Das Abstimmungsverhalten der brandenburgischen Landesregierung ist damit nicht zu vereinbaren", kritisierte HEIDE SCHINOWSKY. ,,Mit diesem Stimmverhalten ignoriert Rot-Rot die unzähligen Gefahren des Frackings für das Grundwasser, die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Landesregierung trägt so dazu bei, dass Fracking auch in Brandenburg zur Anwendung kommen könnte."

Von Bündnisgrünen geforderte Förderabgabe kommt

[]Landtag-5098Landtag Brandenburg/Stefan Gloede[/caption] In der heutigen Landtagssitzung hat Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) bekannt gegeben, dass die Landesregierung an der Einführung einer Förderabgabe für Erdöl und Erdgas arbeitet. Diese hatte auch die bündnisgrüne Landtagsfraktion gefordert. Bündnisgrüner Vorschlag war es zudem, die Höhe der Abgabe auf 20 Prozent des Marktwerts von Erdgas und Erdöl festzulegen. Das Wirtschaftsministerium machte dazu keine abschließende Angabe.

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