Nachtarbeitsverbot am Tagebau Welzow: Bergamt muss Forderung der Stadt ernsthaft prüfen

www.ideengruen.de | markus pichlmaierDie Stadtverordnetenversammlung Welzow hat am Mittwoch eine Stellungnahme zum neuen Sonderbetriebsplan für den Tagebau Welzow Süd I beschlossen und darin ein Nachtarbeitsverbot bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (Mitwindsituation) gefordert. Das Landesamt für Bergbau muss nun darüber entscheiden, ob der Vorschlag umgesetzt wird. Die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky sagte dazu: "Auch Menschen, die am Tagebau leben müssen, haben das Recht auf Ruhe in der Nacht. Der Beschluss der Stadt zum Schutzbedürfnis seiner Bürger sollte Eingang in den Betriebsplan finden. Tagebauanrainer sind von der sonst in Deutschland geltenden TA Lärm (Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) leider ausgenommen und dem antiquierten Bergrecht unterworfen. Das Bergamt als zuständige Genehmigungsbehörde kann jedoch weitergehende Vorgaben festsetzen".