Heide Schinowsky

Bergbaufolgen

Ehemaliger Tagebau Cottbus-Nord: Strukturwandel-Gelder für Kommunen am Cottbuser Ostsee nutzen

Das Interesse der Lausitzer an der Umwandlung des ehemaligen Tagebaus Cottbus-Nord zum Cottbuser Ostsee erreichte am Sonnabend einen neuen Höhepunkt. Neben unzähligen Radtouren rund um die einstige Kohlegrube, dem 12. Ostseefest des Amtes Peitz und der Gemeinde Teichland am Kiessee, war der "Tag der Baustelle" des Bergbaubetreibers LEAG eines der Publikumsmagneten. Medienberichten zufolge, haben sich etwa 10.000 Besucher auf dem zukünftigen Seeboden des Ostsees ein Bild vom Fortschritt der Arbeiten gemacht. Laut Uwe Grosser, Vorstand der LEAG, wurde bislang etwa die Hälfte der 300 Millionen Euro für die Errichtung des Sees ausgegeben.

Ideen zur Gestaltung des Strukturwandels kommen spät und greifen zu kurz

Zu den von den Kabinetten Brandenburgs und Sachsens heute veröffentlichten Vorschlägen zur Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz sagt die energie- und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HEIDE SCHINOWSKY: „Die heute vorgelegten Vorschläge der Landesregierungen Sachsens und Brandenburgs sind enttäuschend. Insgesamt wird hiermit auf ein „Weiter so – nur ein bisschen mehr“ gesetzt. Die Vorschläge kommen nicht nur spät, sie greifen auch zu kurz und sind zudem sehr unkonkret. Völlig unverständlich ist, warum viele gute Vorschläge aus der Region darin kaum aufgegriffen wurden. Zur Gestaltung des Strukturwandels gehört weit mehr als Wirtschaftsförderung und Infrastrukturausbau.“

Autorenpapier „Grüne Schlüsselprojekte für die Zukunft der Lausitz“: http://www.gruene-fraktion-brandenburg.de/themen/wirtschaft-und-arbeitsmarkt/gruene-schluesselprojekte-fuer-die-zukunft-der-lausitz/

Tagebaufolgen: Spatenstich für „Cottbuser Ostsee“ – Sulfatfrage weiterhin ungeklärt

Zum heutigen Spatenstich für den "Cottbuser Ostsee" weist die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky auf die ungeklärte "Sulfatfrage" bei der Genehmigung zur Flutung des ehemaligen Braunkohletagebaues hin. Noch im November 2016 erklärte das Brandenburger Landesamt für Umwelt im Rahmen einer Anhörung, dass es keine Möglichkeit sähe, dem Vorhaben eine wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Als Grund gab die Landeshörde die möglicherweise zu erwartenden erhöhten Sulfatwerte an. Eine endgültige Genehmigung für das Vorhaben "Gewässerausbau Cottbuser See" durch die Landesregierung steht immer noch aus.

Landesregierung verschleppt Kostenabschätzung zu Braunkohle-Folgeschäden – Rekultivierungskosten drohen am Steuerzahler hängenzubleiben

www.ideengruen.de | markus pichlmaierAnlässlich der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum „Eigentümerübergang der Braunkohle-Sparte von Vattenfall an die LEAG Holding a.s., EPH, PPF-I“ nimmt die wirtschaftspolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky wie folgt Stellung: „Grundsätzlich gilt in Deutschland das Verursacherprinzip: Wer einen Schaden verursacht, muss auch für dessen Beseitigung zahlen. Deshalb sollte es auch selbstverständlich sein, dass für Schäden, die durch den Braunkohleabbau in der Lausitz verursacht werden, der Bergbaubetreiber – in diesem Fall die LEAG – finanziell aufkommt.

Daten zum massiven Wasserverlust im Pastlingsee dürfen nicht geheimgehalten werden

Die seit längerem erwarteten Ergebnisse der Verdunstungsmessung am Pastlingsee in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde liegen dem Landesumweltamt inzwischen vor. Auf Anfrage der bergbaupolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagfraktion Heide Schinowsky teilte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) nun jedoch mit, dass diese von der Landesregierung nicht veröffentlicht werden könnten, weil die LEAG die Messung beauftragt habe. "Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was 2015 den massiven Wasserverlust und das Fischsterben im Pastlingsee verursacht hat", sagte Schinowsky. Sie forderte die Landesregierung deshalb auf, sich gegenüber der LEAG für die vollständige Offenlegung der Ergebnisse der Verdunstungsmessung einzusetzen. "Es widerspräche dem Gerechtigkeitssinn, wenn die LEAG als einer der potentiellen Verursacher des Wasserschwunds bestimmen kann, ob ggf. Beweise hierfür veröffentlicht werden dürfen." Die Landesregierung müsse sich deshalb gegen die Geheimhaltung der Daten verwahren.

Nach Urteil im Bergschadensprozess: Schiedsstelle wird dringend gebraucht

www.ideengruen.de | markus pichlmaierAnlässlich des gestrigen Urteils vom Landgericht Cottbus im Prozess um die Haftung für tagebaubedingte Schäden weist die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky erneut auf die Dringlichkeit der Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergschäden hin: "Anhand dieses Verfahrens wird erneut deutlich, wie mühsam und mit welch hohen Kostenrisiken verbunden es für die von Bergschäden betroffenen Menschen ist, ihr Recht durchzusetzen," sagte Schinowsky. Das Landgericht Cottbus gab am Mittwoch zwar einem Kläger darin Recht, dass die massive Grundwasserabsenkung für den Tagebau Jänschwalde Ursache für das Absterben seiner Bäume war. Hiermit ist das Verfahren jedoch vermutlich noch nicht zu Ende: Laut Medienberichten werde die LEAG nach Vorliegen der Urteilsbegründung prüfen, ob sie in Berufung gehen will. In diesem Fall würde die Sache vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden; ggf. könnte deren Entscheidung eine erneute Befassung am Landgericht nach sich ziehen. Der Kläger müsste hierfür teilweise die Kosten vorstrecken. Im Falle einer Niederlage wären die Gelder weg und der Kläger quasi doppelt bestraft.

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