Die heutige Einbringung der Brandenburger Landesregierung für eine Entprivilegierung der Windenergienutzung in den Bundesrat ist für die Bündnisgrünen ein "durchsichtiges Wahlkampfmanöver ohne Aussicht auf Erfolg". Die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky kritisiert: "Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine rot-rote Landesregierung handeln mit dem Antrag unverantwortlich und extrem kurzsichtig. Der Antrag würde die Kommunen mit der Windplanung allein lassen; zudem würden geltende Mindestabstände hiermit abgeschafft. Weniger Akzeptanz und weitere Verunsicherung wären die Folge."
Bei der Abschaffung der Privilegierung der Windkraft im Baugesetzbuch müssten Kommunen den Bau von Windanlagen selbst über Bebauungspläne regeln. Anstelle des über die Regionalplanung geregelten 1.000-m-Abstands zur Wohnbebauung, wären Abstände nur noch auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetz festsetzbar. Je nach Anlage könnten diese auch bei unter 600 Metern liegen, gibt Schinowsky zu Bedenken.
Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Maßnahmenpaket "Mehr Akzeptanz für die Windkraft" sagt die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heide Schinowsky:
"Für die Abschaffung des Windkraft-Privilegs gibt es aus guten Gründen absehbar keine Mehrheiten - nicht im Bundesrat und auch nicht in der SPD außerhalb Brandenburgs: Der Ausbau der Windenergie würde hiermit bundesweit auf einen Schlag massiv ausgebremst; auch die Ausbau-Ziele der Brandenburger Landesregierung wären obsolet. Zehntausende Arbeitsplätze in ganz Deutschland wären davon bedroht. Deshalb überraschte es auch nicht, dass eine der ersten scharfen Kritiken an diesem Vorstoß vom niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies (SPD) kam.
Mit scharfer Kritik reagiert die bündnisgrüne Landtagsfraktion auf die Ankündigung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), eine gravierende Einschränkung beim Ausbau der Windenergie über eine Bundesratsinitiative erreichen zu wollen. "Mit der Umsetzung des Woidke-Vorstoßes würden Kommunen auf einen Schlag mit der sehr komplexen Windplanung komplett alleine gelassen werden", kritisiert die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky.
Landesregierung will sich nicht einmischen. Unverständnis bei Bündnisgrünen.
Trotz offenkundiger Verstöße beim geplanten Windgebiet Söllenthin gegen Kriterien der Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel will die Landesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegen die Planungen für das umstrittene Windeignungsgebiet vorgehen. "Die Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) führt das Regionalplanverfahren in eigener Verantwortung", teilte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) auf Anfrage der Abgeordneten Heide Schinowsky mit.
Der Landtag Brandenburg hat heute Maßnahmen beschlossen, um die Akzeptanz der Windenergie bei Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Der Antrag wurde gemeinsam von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingebracht und unterstützt. Er zielt ab auf eine stärkere Beteiligung der Standortkommunen an der Wertschöpfung von Windkraftanlagen sowie auf verbesserte Beratungsangebote für den Ausbau Erneuerbaren Energien. Außerdem soll die Landesregierung prüfen, ob die Ausstattung bestehender Windräder mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung gefördert werden kann.
Mehrheitlich wurde heute von der Regionalversammlung Oderland-Spree in Seelow der Teilregionalplan "Windenergienutzung" beschlossen. Über den Regionalplan wird nun auf 98,4 % der Gesamtfläche der Region die Windenergienutzung ausgeschlossen. Nur auf 7.378 ha (1,6 % Anteil an der Regionsfläche) können neue Windräder errichtet werden.
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion zeigt sich erleichtert: "Jetzt haben Kommunen und Wirtschaft in Ost-Brandenburg endlich Planungssicherheit", sagte die energiepolitische Sprecherin Heide Schinowsky. Der Gesetzgeber sehe ausdrücklich vor, dass für den Ausbau der Windkraft ausreichend Raum zur Verfügung gestellt werden muss. Ohne Windplan kämen etwa zwei Drittel der Region grundsätzlich für die Errichtung neuer Windanlage in Frage und jede Kommune müsste sich alleine mit der Windplanung befassen.