Heide Schinowsky

Heide und Roland Herrman
Mahnmal für die Kinder und Jugendlichen des ehemaligen DDR-Gefängnis

Kindergefängnis Bad Freienwalde: Ehemalige Insassen fordern Gesetzesänderung. Woidke und Bündnisgrüne sagen Unterstützung zu

[caption id="attachment_1516" align="alignleft" width="540"]Roland Herrmann in der Staatskanzlei Roland Herrmann in der Staatskanzlei[/caption] Auf dem alljährlichen Arbeitstreffen von SED-Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen zur DDR-Geschichte in der Brandenburger Staatskanzlei diskutierte Roland Herrmann vom Verein „Kindergefängnis Bad Freienwalde“ am Donnerstagabend mit Ministerpräsident Dietmar Woidke die bislang unbefriedigende gesellschaftliche Anerkennung des Leids der ehemaligen Insassen. Um die demütigenden Wege über langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, warb Herrmann beim Ministerpräsidenten darum, sich für eine Änderung im strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz für die Opfer der DDR stark zu machen. Woidke unterstützte dieses Abliegen und sicherte zu, die Umsetzungsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Der Ministerpräsident bestätigte auf dem Arbeitstreffen, dass das Bundesgesetz einer Präzisierung bedarf, ob das allerdings über eine Bundesratsinitiative der Landesregierung machbar sei, könne Woidke noch nicht sagen.

„Wir fordern die Gleichstellung des sogenannten Durchgangsheims in Bad Freienwalde mit dem Jugendwerkhof in Torgau“, sagte Herrmann in Potsdam. Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau war eine Disziplinareinrichtung im System der Spezialheime der Jugendhilfe in der DDR. Im Dezember 2004 erklärte das Kammergericht Berlin, dass die Einlieferung nach Torgau grundsätzlich rechtsstaatswidrig war. Grundlage dafür waren die haftähnlichen Bedingungen in der Anstalt, denen aber keine rechtskräftige Verurteilung der Eingewiesenen vorausging. Ehemalige Insassen haben daher Anspruch auf Entschädigung. Zuvor müssen sie sich vom zuständigen Landgericht strafrechtlich rehabilitieren lassen. Auch im sogenannten „Durchgangsheim“ in Bad Freienwalde war man unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht: „Das Gebäude war als Gefängnis errichtet worden und blieb es auch, als Kinder und Jugendliche dort eingeliefert wurden“, berichtete Herrmann über die menschenunwürdigen Haftbedingungen: „Aber anstatt nun endlich uns Bad Freienwalder Insassen mit den Torgauern gleichzustellen und alle zu rehabilitieren, müssen wir immer noch einzeln vor Gericht ziehen und die Demütigungen erneut durchleben. Um uns dann schlussendlich anhören zu müssen, dass alles angeblich formal korrekt gewesen sei“, kritisierte der Vereinsvorsitzende die derzeitige Praxis. Mit einer entsprechenden Änderung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz könnte hier Abhilfe geschaffen werden, meinte Herrmann. In diesem Gesetz werde die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) und in der DDR geregelt.  Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer. „Durch eine Änderung des Gesetzes würde die Rehabilitation und Anerkennung endlich auf festen Boden stehen, Es kann ja nicht Ziel des Landes sein, dass jeder allein vor Gericht steht, sagte Herrmann. Nach der Sitzung sicherte auch die Brandenburger Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky (Bündnis 90/ Die Grünen) zu, dass Anliegen der ehemaligen Insassen zu unterstützen: "Wichtig wäre eine Regelung, die den Opfern weiteres Leid erspart." sagte Schinowsky.

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