Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen auch nach 2019 Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Dazu hat der Bundesrat heute eine Entschließung beschlossen. Die aufarbeitungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky sagt hierzu: „Der Bundesratsbeschluss ist ein Zwischenerfolg, von dem ein wichtiges Signal ausgeht: Auch fast 30 Jahre nach dem Mauerfall ist die Rehabilitation von Opfern der DDR noch lange nicht abgeschlossen. Entscheidend ist nun, dass die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrats auch folgt und die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze entsprechend anpasst. Im Zuge der Novellierung sollte zudem, wie von den Landtagen in Brandenburg, Sachsen, Thüringen und im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, der Zugang zu monatlichen Unterstützungsleistungen insbesondere beim Renteneintrittsalter verbessert und der Kreis der Berechtigten erweitert werden.“