Zu der massiven Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Umgang der Brandenburger Justiz mit ehemaligen DDR-Heimkindern nehmen der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL und die Abgeordnete HEIDE SCHINOWSKY wie folgt Stellung. SCHINOWSKY: ,,Bei allem Respekt vor der dritten Gewalt, stellt der Richterspruch den mit der Rehabilitierung von ehemaligen DDR-Heimkindern befassten Kammern das denkbar schlechteste Zeugnis aus. Es handelt sich dabei offenkundig nicht um Einzelfälle. Den zuständigen Kammern wird ein grundsätzlich restriktives Vorgehen gegenüber Menschen attestiert, die in der DDR als Kinder und Jugendliche unter haftähnlichen Bedingungen in Heimen weggesperrt wurden. Dieser Zustand ist nicht hinzunehmen."
AXEL VOGEL: ,,Nach der vom Bundesgerichtshof als `sittenwidrig´ gerügten Inbesitznahme von Bodenreformland muss sich Brandenburg erneut harsche Kritik am rechtlichen Gebaren gefallen lassen - diesmal von der obersten Instanz. Der Vorwurf wiegt schwer und gefährdet gerade bei den Opfern des SED-Regimes und ihren Verbänden das Vertrauen in die brandenburgische Justiz, wenn es um das Erbe aus DDR-Zeiten geht." AXEL VOGEL erneuerte die von seiner Fraktion und von Opferverbänden aufgestellte Forderung, die Namen der mutmaßlich noch 13 stasibelasteten Richter im Landesdienst offenzulegen. ,,Dies ist in den Augen vieler Betroffener zwingend erforderlich, um in einem ersten Schritt verloren gegangene Glaubwürdigkeit wieder herzustellen." AXEL VOGEL kündigte an, die Landesregierung in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu befragen, welche Konsequenzen sie aus diesem Beschluss zu ziehen gedenke. Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/rk20141218_2bvr206311.html