Heide Schinowsky

Rede zum CDU-Antrag "Brandenburgisches Vergabegesetz an bundeseinheitliche Mindestlohnregelung anpassen"

Hier der Text noch einmal zum Nachlesen:

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nun einiges zum Mindestlohn gehört - und uns mit Sinn oder Unsinn einer Brandenburg-spezifischen Mindestlohn-Regelung befaßt. Um unsere Einschätzung hierzu gleich vorneweg zu schicken: Selbstverständlich erfordert das In-Kraft-Treten des bundesweiten Mindestlohns eine Berücksichtigung bei uns hier in Brandenburg. Deshalb unterstützen wir auch die erneute Beratung bzw. eine entsprechende Novellierung des Vergabegesetzes. Und im Gegensatz zur CDU halten wir das Gesetz nicht für überflüssig. Aber: In der weiteren Diskussion zum Brandenburger Vergabe-Gesetz sollten wir uns nicht nur mit dem Mindestlohn beschäftigen - denn das ist nur EIN Teil des Gesetzes. Wir sollten diese Neuregelungsnotwendigkeit - und auch die inzwischen vorliegende Evaluation - vielmehr zum Anlass nehmen, das Vergabe-Gesetz insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Noch mal einen Schritt zurück: Warum gibt es dieses Vergabegesetz? Zentrales Anliegen der damaligen rot-roten Landesregierung war es, hiermit den Mindestlohn zu verankern. Und weil wir dieses politische Ziel teilten bzw. die Einführung dieses Instrument auch für sinnvoll hielten, fand das Gesetz unsere Unterstützung. Weitere hiermit verbundene politische Gestaltungsspielräume wurden von Rot-Rot jedoch zu wenig oder zu unverbindlich im Gesetz verankert. So hätten hiermit deutlich mehr soziale und ökologische Impulse - im Sinne nachhaltigen wirtschaftens -gegeben werden können. Denn bei öffentlichen Vergaben geht es um beträchtliche finanzielle Mittel: Das Land Brandenburg gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für Beschaffungen aus. Die Kommunen erhöhen die Nachfrage der öffentlichen Hand um weitere zwei Milliarden Euro. Mindestens eine Milliarde Euro gewährt das Land Unternehmen, Vereinen und Verbänden in Form von Zuwendungen. Das ist eine beträchtliche "Nachfrage-Macht" und zeigt: Ein entsprechend ausgestaltetes Vergabegesetz könnte wichtige Impulse geben zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsweise. Wir hatten uns mit einem eigenen Vergabe-Gesetz in der letzten Legislaturperiode deshalb für entsprechende verbindliche Regelungen bzw. Vergabe-Kriterien eingesetzt, wie z. B.:
  • die Einhaltung der sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen zur Begrenzung unfairen Wettbewerbs durch Niedriglöhne und die Einhaltung elementarer Arbeitsstandards
  • eine verbindliche Berücksichtigung von Umweltbelangen durch die Einbeziehung der Lebenszyklus-Kosten und von Umwelt-Zertifikaten in die Vergabe-Entscheidung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der im CDU-Antrag angesprochenen Problematik bei der Mindestlohnregelung hat auch die vorliegende Evaluation des Gesetzes deutlich werden lassen, dass großer Handlungsbedarf mit Blick auf Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Relevanz des Gesetzes besteht. Aus unserer Sicht begründet zudem allein die Tatsache, dass soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien in den Vergaben bislang so gut wie keine Rolle spielten, die Überprüfung des Gesetzes. Diese Kriterien könnten und sollten die wesentlichen Aspekte eines novellierten brandenburgischen Vergabegesetzes werden. Und nicht zuletzt ergibt sich Handlungsbedarf natürlich auch aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum nordrhein-westfälischen Vergabegesetz vom 18. September diesen Jahres. All das spricht klar für eine Novellierung des Vergabegesetzes - und zwar wie eben beschrieben deutlich umfassender, als es im Entschließungsantrag der Koalition anklingt. Wir werden uns deshalb zum Entschließungsantrag enthalten - freuen uns aber umso mehr auf die gemeinsamen Debatten dazu. Vielen Dank!
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