Heide Schinowsky

Rede: "Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes"

Quelle: rbb

Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Erhöhung des Vergabemindestlohns ist ein richtiger Schritt. Uns muss aber auch bewusst sein, dass die Auswirkungen auf die Geldbeutel der Betroffenen gleichwohl leider sehr gering ausfallen; damit sein Leben zu finanzieren, bleibt schwierig.

Wir unterstützen auch den von der Brandenburger Mindestlohnkomission vorgeschlagenen Anpassungs-Automatismus. Hiermit wird festgeschrieben, dass das Mindestentgelt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch in Zukunft höher ausfällt als der allgemeine Mindestlohn. Unseres Erachtens sollte die Sinnhaftigkeit dieser Regelung aber bei zukünftigen Anpassungen des Gesetzes überprüft werden. Langfristig sollte es einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn geben - auch weil unterschiedliche Mindestlohn-Höhen - konkret hier bei uns zwischen Berlin und Brandenburg - zu Problemen führen.

Das Vergabegesetz muss aber weit mehr regeln als den Mindestlohn. Das Land Brandenburg gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für Beschaffungen aus. Die Kommunen erhöhen die Nachfrage der öffentlichen Hand hierzulande um weitere zwei Milliarden Euro. Mindestens eine Milliarde Euro gewährt das Land an Unternehmen, Vereine und Verbände in Form von Zuwendungen.

Das ist eine beträchtliche "Nachfrage-Macht", mit der das Land erheblichen Einfluss hat auf die Entwicklung der Unternehmen im Lande. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist dabei nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Wertschöpfung: Die Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe entscheiden auch wesentlich mit, ob sich Unternehmen Wettbewerbsvorteile durch Niedriglöhne, Verletzung elementarer Arbeitsnormen oder unverhältnismäßiger Belastung der Umwelt verschaffen können.

In Artikel 42, Absatz 2 der Brandenburgischen Verfassung heißt es: "Das Wirtschaftsleben gestaltet sich nach den Grundsätzen einer sozial gerechten und dem Schutz der natürlichen Umwelt verpflichteten marktwirtschaftlichen Ordnung".

Auf dieser Grundlage sollte die öffentliche Hand mit gutem Beispiel voran gehen. Das tut sie aber mit dem Vergabegesetz nur in Teilen bzw. nicht verpflichtend.

Der einzige Passus dazu findet sich in § 3 mit dem Satz: "Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen KÖNNEN Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden". Hier steht ein "kann", wo eigentlich ein "soll" stehen müsste. Jedenfalls dann, wenn man die Brandenburger Nachhaltigkeitsstrategie ernst nehmen würde.

Das Land hätte es in der Hand, den Abschied vom reinen Wettbewerb um das billigste Angebot einzuleiten. Nach unserer Auffassung muss bei der Prüfung eines Angebots nicht nur der Preis, sondern müssen auch Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten unbedingt berücksichtigt werden. In diese Richtung geht unser Änderungsantrag, den wir auch hier wieder stellen.

Unterm Strich ist es ein Gesetz, das für die Arbeitnehmer einen notwendigen, aber immer noch sehr geringen Arbeitslohn festschreibt. Das für Arbeitgeber mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden ist und das zudem wesentliche Vorgaben wie die Einhaltung der ILO-Arbeitsnorm oder umweltbezogene Aspekte lediglich als Randnote behandelt. Und das reicht nicht aus.

Das ist auch umso bedauerlicher, weil uns Berlin gerade vormacht, wie eine grundlegende Überarbeitung des Vergabegesetzes aussehen könnte. Da gibt es nicht nur ökologische Mindeststandards; dort sollen auch mittlere und kleine Unternehmen, wie zum Beispiel start-up´s bei öffentlichen Ausschreibungen künftig besser zum Zuge kommen können.

Ein einheitliches Vergabegesetz in der Region würde zudem allen Unternehmerinnen und Unternehmern zu Gute kommen und den Bürokratieaufwand reduzieren. Die Probleme haben die Koalitionsfraktionen ja zumindest schon mal erkannt und zum Teil im Entschließungsantrag aufgegriffen.

Taten sind allerdings mehr als Worte und da hier suggeriert wird, das Vergabegesetz stelle bereits - Zitat - "eine zeitgemäße Integration von sozialen, ökologischen und administrativen Zielen" dar, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Denn das ist wie beschrieben nicht der Fall!

Anstatt gut klingende Anträge zu verabschieden, muss das Gesetz entsprechend geändert werden. Wir kündigen daher schon mal an, dass wir ein gemeinsames und nachhaltiges Vergabegesetz Berlin-Brandenburg nach der Landtagwahl auf die Tagesordnung setzen werden. Denn die Vergabe öffentlicher Aufträge Brandenburgs muss von Grund auf neu ausgestaltet werden.

Vielen Dank.
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