Heide Schinowsky

Massiver Wasserverlust im Pastlingsee am Tagebau Jänschwalde

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1116 vom 22.09.2015:

Von mehreren betroffenen Gewässern in der Umgebung des Tagebaus Jänschwalde (Landkreis Spree-Neiße) verzeichnet der Pastlingsee den massivsten Wasserrückgang. Der aktuell sehr niedrige Was-serstand des unter Naturschutz stehenden Sees führte in den vergangenen Wochen zu einem dramatischen Fischsterben. Einen erheblichen Wasserrückgang verzeichnen auch andere Seen in der Region, wie der Großsee. Um die Braunkohle im Tagebau Jänschwalde abbauen zu können, müssen über 100 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr abgepumpt werden. Im Gegensatz zum Brandenburger Landes-amt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) bestreitet der Bergbaubetreiber Vattenfall einen Zusammenhang zwischen den Tagebauaktivitäten und den sinkenden Wasserständen. Für den Energiekonzern liegen die Ursachen allein in der warmen und niederschlagsarmen Witterung begründet.

Im Braunkohlenplan für den aktiven Tagebau Jänschwalde wurden dem Bergbaubetreiber explizit Auf-lagen gemacht, um durch das Grundwasser-Abpumpen bedingte Schäden zu vermeiden bzw. abzumil-dern: „Um diese wertvollen Landschaftsbestandteile in ihrer spezifischen Ausstattung zu erhalten, sind nachteilige Auswirkungen der Grundwasserabsenkung mit wirkungsvollen Gegenmaßnahmen aufzu-fangen.“, heißt es in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde vom 5. Dezem-ber 2002, (Punkt 2.3.2.) Laut Information des Bergbaubetreibers Vattenfall (vgl. Erklärung 13.07.2015) soll – „ohne rechtliche Verpflichtung, sondern aus Verbundenheit mit der wertvollen Lausitzer Kulturlandschaft“ - eine Wasser-zuführung zum Pastlingsee eingerichtet werden, um dem Rückgang des Wasserpegels entgegen zu wirken.

Ich frage die Landesregierung

Frage 1: Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen), um den weiteren Rückgang der Wasserstände in den Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde und ein weiteres Fischsterben zu verhindern? (Bitte auflisten für Pastlingsee, Großsee, Kleinsee, Deulowitzer See, Tuschen See, Pinnower See) zu Frage 1: Die brandenburgische Landesregierung beobachtet gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße und Vattenfall die Entwicklung des Pastlingsees im Rahmen der Maßnahme „Erhalt der Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde“ mittels hydrologischem und biologischem Monitoring. Der Pastling erhält aktuell eine temporäre Wasserzuleitung. Die anderen Seen liegen nicht im Grund-wasserabsenkungsbereich des Tagebaus Jänschwalde bzw. werden durch ein See- / Grundwassermo-nitoring kontinuierlich beobachtet. Frage 2: Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen) zur Erhaltung der Moore im Umfeld des Tage-baus Jänschwalde? (Bitte Auflisten für Pastlingmoor, Calpenz Moor, Grabkoer Seewiesen, Torfteich und Maschnetzenlauch bei Kerkwitz) zu Frage 2: Für die Umsetzung der Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebau Jänsch-walde wurde ein 5-stufiges Konzept „zur Beobachtung und zum Schutz grundwasserabhängiger Land-schaftsteile im Planbereich des Tagebaus Jänschwalde“ erarbeitet. Dies umfasst eine Istzustanderfas-sung, eine Detailerkundung für ein dauerhaftes Monitoring, das dauerhafte Monitoring, die Planung von Schutzmaßnahmen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor Grundwasserabsenkung bzw. das Umweltmanagement während der Grundwasserabsenkung. Gemäß dem Stufenkonzept werden durch den Bergbautreibenden folgende Maßnahmen durchgeführt: . Calpenz Moor: weiteres Monitoring . Grabkoer Seewiesen: Verschluss von Abfluss- und Entwässerungsgräben; Ertüchtigung des Staus am Seegraben (vollständige Wasserrückhaltung); Umsetzung eines Wasserversorgungs-konzeptes (derzeit Beginn der Umsetzung). . Torfteich und Maschnetzenlauch: Verschluss von Abfluss- und Entwässerungsgräben. . Pastlingmoor: Bau und Betrieb einer temporären Wasserversorgungsleitung zum Pastlingsee, welche auch dem Pastlingmoor zugute kommen soll (siehe zu Frage 1); Abdichtung und Siche-rung der Kolmationsschicht (Abdichtungsschicht) am Pastlingsee mittels Setzung von Schilfsoden (Rhizommaterial). Diese Maßnahme sollte auch dem Pastlingmoor zugute kommen (siehe auch Antwort zu Fragen 1 und 14). Frage 3: Wie hat sich der Grundwasserstand in diesem Vorfeld des Tagebaus Jänschwalde in den letzten Jah-ren entwickelt (beginnend vor der Zeit des Tagebaus) und welche weitere Entwicklung wird bis zum Erreichen des Tagebaus im Bereich der Taubendorfer Rinne erwartet? Welche Folgen wird die Verän-derung des Grundwasserstandes haben? zu Frage 3: Die für die sichere Tagebauführung genehmigte Grundwasserabsenkung bewirkt eine Ausdehnung des Bereiches der bergbaulichen Grundwasserabsenkung im Haupthangendgrundwasserleiter in nördliche Richtung. Im Hauptgrundwasserleiter ist in diesen Bereichen etwa seit 2004 ein allmählicher Rückgang des Grundwasserstandes bis aktuell um 1,5 bis 3 m zu verzeichnen, der sich mit Fortschreiten des Ta-gebaus nach Norden noch verstärken wird. In den Torfgrundwasserleitern der o. g. Feuchtgebiete ist bei mehr oder weniger stark schwankenden Wasserständen kein fallender Trend zu verzeichnen. Im Past-ling ist eine negative Trendentwicklung erkennbar, die auf Grund der allgemeinen natürlichen Grund-wasserstandsentwicklung auf Hochflächen nicht eindeutig begründbar ist. Frage 4: Ab wann tritt der Fall in Kraft, dass der Bergbaubetreiber verpflichtend Gegenmaßnahmen einleiten muss, um die negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf die umgebenden Oberflächen-gewässer und Moore abzumildern? zu Frage 4: Wann Maßnahmen zu ergreifen sind, bedarf der konkreten Einzelfallprüfung und lässt sich nicht pau-schal beantworten. Frage 5: Wo werden die in der wasserrechtlichen Erlaubnis des Tagebaus vorgeschriebenen jährlichen Monito-ringberichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn das nicht zutreffen sollte, warum werden die Berichte unter Verschluss gehalten? zu Frage 5: Die Monitoringberichte sind sowohl beim LBGR als auch beim LUGV vorhanden und können jederzeit eingesehen werden. Weiterhin wird die aktuelle Grundwasserstandsentwicklung einmal im Jahr durch die Vattenfall Europe Mining AG im Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde des Braunkohlenausschusses vorgestellt. Frage 6: Wie wird eine zeitnahe Reaktion der Fachbehörden auf Wasserversorgungsprobleme in den Gewässern und Mooren sichergestellt, wenn ihnen die entsprechenden Monitoringergebnisse erst Mitte des Folge-jahres vorliegen? Wie soll das Monitoring unter diesen Umständen seine Funktion erfüllen, rechtzeitige Gegenmaßnahmen zu ermöglichen? zu Frage 6: Die Monitoringergebnisse werden als Jahresberichte in ausgewerteter Form übergeben, was einer an-gemessenen Bearbeitungszeit bedarf. Unabhängig davon gibt es im LBGR jährlich Beratungen (LBGR, LUGV, Gemeinden, Gewässerverband) zu den Ergebnissen des Monitorings in denen die Kernergeb-nisse im jeweiligen Berichtszeitraum vorgestellt werden. Darüber hinaus wird auf aktuelle Erkenntnisse schnell und bedarfsgerecht reagiert. Frage 7: Stehen den Behörden zu den Mooren und Oberflächengewässern im Umfeld des Tagebaues Jänsch-walde auch aktuelle Daten zur Verfügung, die nicht im Auftrag des Bergbaubetreibers erhoben werden? Wenn ja, welche? zu Frage 7: Zu den genannten Mooren liegen beim LUGV FFH-Lebensraumkartierungen aus den Jahren 2003 und 2004 vor. Im Auftrag des LBGR werden durch die BTU Cottbus - Senftenberg monatlich die Klimadaten erhoben sowie monatlich an das LBGR übermittelt und ein Jahresbericht „Hydrometeorologisches Mo-nitoring Jänschwalder Laßzinswiesen“ erstellt. Darüber hinaus betreibt das Land Brandenburg ein eige-nes landesweites Grund- und Oberflächenwassermessnetz, dessen Daten durch das LUGV erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. Frage 8: Seit wann lagen den Behörden Hinweise auf sinkende Wasserstände im Pastlingsee vor? Welche Kon-sequenzen wurden hieraus gezogen? zu Frage 8: Zur Bewertung eines Trends sind längere Beobachtungszeiträume erforderlich. Seit 2006 hat sich im Pastlingsee ein fallender Trend eingestellt, der eine freie Versickerung nicht ausschließen lässt, aber auf Grund der allgemeinen natürlichen Entwicklung der Grundwasserstände auf Hochflächen auch nicht eindeutig begründbar ist. Bereits in 2007/2008 erfolgten Restitutionsmaßnahmen zum nachhaltigen Schutz, zur Entwicklung der Randkolmation und zur Verbesserung des Erhaltungszustands des Pastlinggebietes. Frage 9: Warum hat das LUGV die unteren Landesbehörden nicht einbezogen, die erst durch die Medien von den sinkenden Wasserständen und dem Fischsterben erfahren haben sollen? Wird für die Zukunft eine bessere Zusammenarbeit angestrebt? zu Frage 9: Vattenfall Europe wies das LBGR in einem Schreiben vom 08.06.2015 auf die aktuelle Sachlage am Pastlingsee hin. Dieses Schreiben ging am 12.06.2015 beim LUGV in Cottbus ein. Auf Einladung des LBGR fand am 26.06.2015 eine Beratung zum weiteren Vorgehen statt, an dem auch die untere Was-serbehörde des Landkreises Spree-Neiße teilnahm. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Aussage im „Jahresbericht Moore 2013, Monitoring im Förder-raum Jänschwalde“ vom Bergbaubetreiber Vattenfall, dass im Pastlingmoor eine hydraulische Verbin-dung zum (vom Tagebau beeinflussten) regionalen Grundwasserleiter besteht. (Seite 111)? zu Frage 10: Eine eindeutige Spezifizierung der Ursachen des Wasserstandsabfalls im Pastling ist noch nicht mög-lich. Auf S. 116 des o. g. Berichts wird vom gleichen Gutachter ausgeführt: „ …, dass die Entwicklung zu trockeneren Bedingungen bereits weit vor Beginn der Untersuchungen begann und die derzeit sichtba-ren Veränderungen Folge einer langen, überwiegend natürlichen Entwicklung des Gebietes sind.“ Im „Jahresbericht Moore 2014, Monitoring im Förderraum Jänschwalde“ (abiotischer und biotischer Teil) wurde die Arbeitshypothese einer bestehenden hydraulischen Verbindung zwischen Grundwasserstand im bergbaubeeinflussten Hauptgrundwasserleiter und den Wasserständen im See und im Moorkörper verworfen. Frage 11: Ist die freiwillige Leistung des Bergbaubetreibers Vattenfall, eine Wasserzuführung zum Pastlingsee einzurichten und zu betreiben, zeitlich begrenzt? Wenn ja, wie lange wird die Maßnahme dauern? zu Frage 11: Projektträger der Maßnahme „Wasserzuführung Pastlingsee“ ist nicht Vattenfall, sondern der Gewäs-serverband Spree-Neiße, auf dessen Antrag die befristete wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Die Erlaubnis wurde gemäß Antragstellung bis zum 31.10.2016 befristet. Frage 12: Welche Durchflussmenge ist für diese Wasserzuleitung geplant? Wird sie zur Erhaltung von Pastlingsee und Pastlingmoor ausreichen? Wie wurde die benötigte Wassermenge ermittelt? zu Frage 12: Die Einleitung erfolgt mit max. 32 m³/ h diskontinuierlich. Sie soll die Verdunstungsverluste ausgleichen, den Grundwasserstand im Torfgrundwasserleiter stabilisieren und den Seewasserstand stützen. Die Maßnahme wird durch ein Monitoring begleitet. Die einzuleitende Wassermenge ist eine freie Reserve der Trinkwasserfassung Drewitz II. Frage 13: Plant die Landesregierung dem Bergbaubetreiber Vorgaben im Hinblick auf die Qualität des eingeleite-ten Wassers zu machen, insbesondere der Phosphorwerte, die eine Eutrophierung des Pastlingsees befördern? zu Frage 13: Nein. Die befristete wasserrechtliche Erlaubnis wurde dem Gewässerverband Spree-Neiße erteilt (siehe Antwort zu Frage 11). Vorrang hat vorerst die Stützung des Wasserhaushalts. Die Maßnahme wird durch ein Monitoring begleitet, auf dessen Grundlage ggf. reagiert werden kann. Frage 14: Wer hat am Pastlingsee die Pflanzung von Schilf und Schwarzerlen veranlasst bzw. genehmigt? Wie bewertet die Landesregierung die Anpflanzung von Schilf und Schwarzerlen im Hinblick auf das Was-seraufkommen im See? zu Frage 14: Wie aus der Beantwortung der Frage 2 hervorgeht, wurde die Pflanzung von Schilfsoden (Rhizommate-rial) im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen für den Pastlingsee im Jahr 2007 durchgeführt. Es handelt sich dabei um vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Kolmationsschicht. Die Maßnahmen erga-ben sich im Ergebnis der Bewertung des Biomonitorings Moore. Die Schwarzerlen wurden nicht ge-pflanzt, sondern waren als Samenmaterial in den Soden enthalten. Ansonsten gibt es im unmittelbaren Seebereich auch kleine natürliche Schwarzerlenvorkommen. Frage 15: Gibt es aus Sicht der Landesregierung sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung der Verdunstungsver-luste im Pastlingmoor und im Pastlingsee? Wenn ja, welche? Wie können Bürger hier ehrenamtlich aktiv werden? zu Frage 15: Derzeit ist eine Planung von Entkusselungsmaßnahmen (Entkusseln = Beseitigung junger Gehölze) in Vorbereitung. Ziel ist die Beseitigung von Jungbäumen auf der Moorfläche bis zu einem Deckungsgrad von maximal 30 %. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Privateigentümern notwendig. Eine ehrenamtli-che Unterstützung der Bürger ist bei der Umsetzung dieser Maßnahmen aufgrund erhöhter Unfallgefahr bzw. Sicherheitsbedenken nicht angezeigt. Frage 16: Kann die Landesregierung die Einbringung von Müll am Rand des Pastlingsees bestätigen, die von Anwohnern bei einer Vor-Ort-Besichtigung kritisiert worden ist? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch wen zur Beseitigung veranlasst? zu Frage 16: Der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße ist von einem Einbringen von Müll am Rand des Pastlingsees nichts bekannt. Es wurde auch keine diesbezügliche Anzeige von Anwohnern oder dem Revierförster abgegeben.

Aktuelle Seite: Startseite Meine Themen Tagebau-Folgen Massiver Wasserverlust im Pastlingsee am Tagebau Jänschwalde

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.