Heide Schinowsky

Anhörung zum Cottbuser Ostsee: Bündnisgrüne fordern verbindliche Auflagen für den Bergbaubetreiber

20180523 103206Nach Auffassung des tschechischen Bergbaubetreibers LEAG wird der Bergbaufolgesee Cottbuser Ostsee kein Problem für die Sulaftbelastung der Spree darstellen. Das verdeutlichte das Unternehmen auf einer Anhörung zu dem Projekt. In dem geplanten See würde sich der Sulfatwert auf etwa 500 mg/l einpegeln. Hotspots der Sulfateinträge in dem ehemaligen Tagebau Cottbus Nord könnten allerdings nicht weiter untersucht und minimiert werden, da durch die anstehende Flutung Lebensgefahr bestehen würde. Der Bergbaubetreiber hofft, dass durch die schnelle Flutung keine erhöhten Sulftaeinträge zustande kommen. Die Frankfurter Wasserbetriebe (FWA), die über 65.000 Menschen im Großraum Frankfurt (Oder) mit Trinkwasser versorgen, äußerten auf der Anhörung hingegen starke Skepsis gegenüber dem Vorhaben. Sie befürchten durch den geplanten Ostsee eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung.

"Wenn sich der Bergbaubetreiber LEAG so dermaßen sicher ist, dass die Sulfatwerte nicht steigen, muss ihn die Landesregierung beim Wort nehmen und dafür sorgen, dass verbindliche Grenzwerte für Sulfat und Eisen für die Ausleitung des Wassers Richtung Spreewald festgesetzt werden. Allein auf die wohlmeinenden Worte eines Unternehmens zu vertrauen, reicht nicht aus", sagte die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion HEIDE SCHINOWSKY. Nur mit rechtverbindlichen Festlegungen hätte das Land bei einer Überschreitung von Grenzwerten die Möglichkeit, den Bergbaubetreiber zur Verantwortung zu ziehen. "Niemand kann in die Zukunft blicken. Auch die besten Prognosen können daneben liegen. So hat vor 15 Jahren niemand mit einer massiven Verockerung der Spree gerechnet, deren Beseitigung heute Millionen kostet",sagte HEIDE SCHINOWSKY.

Das aktuelle Beispiel des Wasserverlustes von Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde zeige, dass eine Festschreibung von Auflagen Sinn mache. Nach der jahrelangen Weigerung des Bergbaubetreibers, einen bergbaubedingten Einfluss anzuerkennen, traf das Landesbergamt nun endlich klare Anordnungen. Die LEAG muss Wasserstände wieder auffüllen und dafür auch die Kosten tragen.

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