Heide Schinowsky

Regierungskoalition vertagt Sonderabgabe für Windanlagen: Bündnisgrüne Fraktion für Neustart

wa wind 20190508Die ursprünglich für Mittwoch geplante abschließende Beratung im Wirtschaftsausschuss über die Einführung einer Sonderabgabe für Windanlagen wurde von den Koalitionsfraktionen kurzfristig abgesetzt. Als Grund nannten SPD und Linke weiteren Beratungsbedarf. Die Abgabe soll nun in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses vor der Landtagswahl erneut behandelt werden.

Bei einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss Anfang April waren die Vorschläge für eine Wind-Sonderabgabe an Gemeinden in Höhe von 10.000 Euro als nicht verfassungskonform bewertet worden. „Die Gesetzentwürfe genügen nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Zulässigkeit von Sonderabgaben", hieß es damals von der Stiftung Umweltenergierecht zu den vorliegenden Entwürfen. Allein das Ziel Akzeptanz zu schaffen, rechtfertige keine Sonderabgabe.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert jetzt einen Neustart: „Wenn ein verfassungskonformer Vorschlag bis Juni vorliegt, werden wir dem gerne zustimmen. Dafür müsste der Gesetzentwurf allerdings erheblich geändert werden – weg von einer Sonderabgabe hin zu einer Ressourcennutzungsgebühr. Wir unterstützen das Anliegen, die Kommunen stärker bzw. systematisch an der finanziellen Wertschöpfung von Windenergie zu beteiligen. Hierfür liegt ein zeitnah umsetzbarer Vorschlag der Stiftung Umweltenergierecht auf dem Tisch. Alles andere wäre das Gegenteil von seriöser Politik“, sagte die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der Fraktion Heide Schinowsky.

Hintergrund

Der Vorschlag der Stiftung Umweltenergierecht lautet: „Um eine Windenergieabgabe zu implementieren, stünde der Ansatz der Ressourcennutzungsgebühr als verfassungskonformer Weg alternativ zu den vorgeschlagenen Sonderabgaben offen. Im Fall der Windenergienutzung stellt der Außenbereich ein knappes, staatlich bewirtschaftetes Gut der Allgemeinheit dar. Die planungsrechtliche Privilegierung von Windenergienutzungen schlägt sich bei Vorhabenträgern als Sondervorteil nieder. Dieser kann abgeschöpft werden."

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