Heide Schinowsky

Ausbau der Windenergie: 10H-Regelung weckt Hoffnungen, die sie nicht erfüllen kann

IMG_6443Zur von verschiedenen Seiten erhobenen Forderungen nach der Einführung der 10H-Regelung beim Ausbau der Windenergie, die auch in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses wieder aufgegriffen wurde, sagt die energiepolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heide Schinowsky: "In der Forderung nach Einführung der 10H-Regelung kommt Unzufriedenheit über den derzeitigen Ausbau der Windenergie zum Ausdruck. Beklagt werden u.a. von Windkraftanlagen umringte Dörfer, der Bau von Anlagen in Wäldern, eine unzureichende finanzielle und teilweise auch planerische Beteiligung an dem Ausbau.

Die bayerische Abstandsregelung 10H ist jedoch nicht die Lösung dieser Probleme. Hier werden falsche Hoffnungen geweckt, die damit nicht zu erfüllen sind. Richtig ist, dass der Ausbau der Windenergie nicht reibungslos verläuft. Auch deshalb hat unsere Fraktion zuletzt den Antrag "Möglichkeiten zur Akzeptanzverbesserung bei der Windenergie nutzen" gestellt. Wir wollen einen intelligenten Interessenausgleich zwischen BürgerInnen, Naturschutz und Klimaschutz. In Bayern wird die Regelung, die in bestehende planungsrechtliche Vorgaben wie das Bundesbaurecht eingreift, gerade beklagt. Die Praxis zeigt, dass sie nicht geeignet ist, einen Interessenausgleich zwischen benachbarten Kommunen über den Bau von Windenergieanlagen herzustellen. In Brandenburg könnte sie zu einem vermehrten Bau von Windenergieanlagen in Wäldern führen und würde faktisch verhindern, dass die Ziele der Energiestrategie zum Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden. Der Windkraftausbau erfordert Akzeptanz. Es gilt, die Beteiligung von BürgerInnen und Kommunen an Planungsverfahren zu verbessern und die zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaften hierfür besser auszustatten. Zudem müssen die Menschen auch finanziell stärker von Windkraftanlagen in der Nachbarschaft profitieren können." Die so genannte 10H-Regelung besagt, dass die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich nur mit einem Mindestabstand der zehnfachen Höhe zu Wohngebäuden in Bebauungsgebieten oder bebauten Ortsteilen erlaubt ist.

Zu unserem Antrag

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