Anlässlich des gestrigen Urteils vom Landgericht Cottbus im Prozess um die Haftung für tagebaubedingte Schäden weist die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky erneut auf die Dringlichkeit der Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergschäden hin: "Anhand dieses Verfahrens wird erneut deutlich, wie mühsam und mit welch hohen Kostenrisiken verbunden es für die von Bergschäden betroffenen Menschen ist, ihr Recht durchzusetzen," sagte Schinowsky. Das Landgericht Cottbus gab am Mittwoch zwar einem Kläger darin Recht, dass die massive Grundwasserabsenkung für den Tagebau Jänschwalde Ursache für das Absterben seiner Bäume war. Hiermit ist das Verfahren jedoch vermutlich noch nicht zu Ende: Laut Medienberichten werde die LEAG nach Vorliegen der Urteilsbegründung prüfen, ob sie in Berufung gehen will. In diesem Fall würde die Sache vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden; ggf. könnte deren Entscheidung eine erneute Befassung am Landgericht nach sich ziehen. Der Kläger müsste hierfür teilweise die Kosten vorstrecken. Im Falle einer Niederlage wären die Gelder weg und der Kläger quasi doppelt bestraft.
Bei Roland Herrmann begann es mit der geliebten Levi’s®-Jeans, wegen der er aus dem Russisch-Unterricht flog, bevor er zum schwarzen Schaf der Klasse und dann zum Karrierehindernis für den staatsnahen Stiefvater wurde. Norda Krauel bekam wegen ihrer nicht DDR-linientreuen Mutter erst keine Berufsausbildung und dann Ärger mit den DDR-Behörden. Beide Teenager landeten in den 1980er Jahren im „Durchgangsheim“ Bad Freienwalde. Hier wurden zwischen 1968 und 1987 Kinder und Jugendliche weggesperrt, drangsaliert und gebrochen. Um den Blick auf ihre Schicksale zu lenken, veranstaltete unsere Fraktion Anfang 2016 einen Gesprächsabend mit einem Wissenschaftler und ehemaligen InsassInnen des „Kindergefängnisses“ in Bad Freienwalde. „Neben der Rehabilitierung ist es wichtig, auf das Leid und die Stigmatisierung der Betroffenen aufmerksam zu machen“, sagt Heide Schinowsky, die sich mit der Aufarbeitung von DDR-Unrecht beschäftigt.
Dass der Ausstieg aus der Braunkohle ein notwendiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel ist, ist längst nicht mehr allein die Position von Umweltschützerinnen beziehungsweise uns Bündnisgrünen. Und entgegen ihrem Bekenntnis zu einer dauerhaften Kohleverstromung in der Lausitz hat selbst die rot-rote Landesregierung längst das Auslaufen der Kohle verankert, nämlich in ihrer Energiestrategie 2030: Angelehnt an die Klimaschutzziele der Bundesregierung ist darin eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 72 Prozent gegenüber 1990 vorgesehen - inklusive der Abschaltung des Kohlekraftwerks Jänschwalde.
Der geplante Hafendamm am künftigen Cottbuser Ostsee soll mit sieben Millionen Euro wesentlich teurer werden als die ursprünglich angekündigten 4,4 Millionen Euro. Hauptgrund ist die zu erwartende schlechte Wasserqualität durch hohe Sulfatwerte in dem Bergbaufolgesee. Die Kaimauer kann deshalb nicht wie ursprünglich geplant aus Beton sein - dann würde in kurzer Zeit der sulfatbedingte Betonfraß deren Sicherheit gefährden. Stattdessen müssen nun erheblich teurere Materialien zum Einsatz kommen. Die zusätzlichen Kosten muss jedoch nicht etwa der Tagebau-Besitzer, die LEAG, als Verursacher des Problems tragen, sondern die Stadt Cottbus. Der Bergbaubetreiber trägt nämlich nur die Kosten der Rekultivierung des Tagebaus bzw. der Herstellung des Sees, nicht aber die für die - in diesem Fall touristische - Nachnutzung.
Begleitend zur anstehenden Evaluation und Novellierung der Energiestrategie 2030 der Landesregierung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Berliner Reiner Lemoine Institut und Prof. Dr. Ing. Jochen Twele von der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) eine Studie in Auftrag gegeben. Hierin werden die für Brandenburgs Ausrichtung der Energiepolitik zentralen Fragen untersucht. Von zentraler Bedeutung ist hierbei insbesondere die Frage, wie lange die Braunkohle für eine sichere Energieversorgung noch benötigt wird. Konkret geht es aktuell um die Auswirkungen eines schrittweisen Abschaltens des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde bis zum Jahr 2030.