Zum heutigen Spatenstich für den "Cottbuser Ostsee" weist die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky auf die ungeklärte "Sulfatfrage" bei der Genehmigung zur Flutung des ehemaligen Braunkohletagebaues hin. Noch im November 2016 erklärte das Brandenburger Landesamt für Umwelt im Rahmen einer Anhörung, dass es keine Möglichkeit sähe, dem Vorhaben eine wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Als Grund gab die Landeshörde die möglicherweise zu erwartenden erhöhten Sulfatwerte an. Eine endgültige Genehmigung für das Vorhaben "Gewässerausbau Cottbuser See" durch die Landesregierung steht immer noch aus.
Anlässlich der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum „Eigentümerübergang der Braunkohle-Sparte von Vattenfall an die LEAG Holding a.s., EPH, PPF-I“ nimmt die wirtschaftspolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky wie folgt Stellung: „Grundsätzlich gilt in Deutschland das Verursacherprinzip: Wer einen Schaden verursacht, muss auch für dessen Beseitigung zahlen. Deshalb sollte es auch selbstverständlich sein, dass für Schäden, die durch den Braunkohleabbau in der Lausitz verursacht werden, der Bergbaubetreiber – in diesem Fall die LEAG – finanziell aufkommt.
Die seit längerem erwarteten Ergebnisse der Verdunstungsmessung am Pastlingsee in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde liegen dem Landesumweltamt inzwischen vor. Auf Anfrage der bergbaupolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagfraktion Heide Schinowsky teilte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) nun jedoch mit, dass diese von der Landesregierung nicht veröffentlicht werden könnten, weil die LEAG die Messung beauftragt habe. "Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was 2015 den massiven Wasserverlust und das Fischsterben im Pastlingsee verursacht hat", sagte Schinowsky. Sie forderte die Landesregierung deshalb auf, sich gegenüber der LEAG für die vollständige Offenlegung der Ergebnisse der Verdunstungsmessung einzusetzen. "Es widerspräche dem Gerechtigkeitssinn, wenn die LEAG als einer der potentiellen Verursacher des Wasserschwunds bestimmen kann, ob ggf. Beweise hierfür veröffentlicht werden dürfen." Die Landesregierung müsse sich deshalb gegen die Geheimhaltung der Daten verwahren.
Anlässlich des gestrigen Urteils vom Landgericht Cottbus im Prozess um die Haftung für tagebaubedingte Schäden weist die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky erneut auf die Dringlichkeit der Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergschäden hin: "Anhand dieses Verfahrens wird erneut deutlich, wie mühsam und mit welch hohen Kostenrisiken verbunden es für die von Bergschäden betroffenen Menschen ist, ihr Recht durchzusetzen," sagte Schinowsky. Das Landgericht Cottbus gab am Mittwoch zwar einem Kläger darin Recht, dass die massive Grundwasserabsenkung für den Tagebau Jänschwalde Ursache für das Absterben seiner Bäume war. Hiermit ist das Verfahren jedoch vermutlich noch nicht zu Ende: Laut Medienberichten werde die LEAG nach Vorliegen der Urteilsbegründung prüfen, ob sie in Berufung gehen will. In diesem Fall würde die Sache vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden; ggf. könnte deren Entscheidung eine erneute Befassung am Landgericht nach sich ziehen. Der Kläger müsste hierfür teilweise die Kosten vorstrecken. Im Falle einer Niederlage wären die Gelder weg und der Kläger quasi doppelt bestraft.
Der geplante Hafendamm am künftigen Cottbuser Ostsee soll mit sieben Millionen Euro wesentlich teurer werden als die ursprünglich angekündigten 4,4 Millionen Euro. Hauptgrund ist die zu erwartende schlechte Wasserqualität durch hohe Sulfatwerte in dem Bergbaufolgesee. Die Kaimauer kann deshalb nicht wie ursprünglich geplant aus Beton sein - dann würde in kurzer Zeit der sulfatbedingte Betonfraß deren Sicherheit gefährden. Stattdessen müssen nun erheblich teurere Materialien zum Einsatz kommen. Die zusätzlichen Kosten muss jedoch nicht etwa der Tagebau-Besitzer, die LEAG, als Verursacher des Problems tragen, sondern die Stadt Cottbus. Der Bergbaubetreiber trägt nämlich nur die Kosten der Rekultivierung des Tagebaus bzw. der Herstellung des Sees, nicht aber die für die - in diesem Fall touristische - Nachnutzung.
Die Brandenburger Bündnisgrünen begrüßen die heutige Zustimmung des Kabinetts zum Bund-Länder-Entwurf für das sechste Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung, warnen aber gleichzeitig davor, mit dem Aufschluss neuer Tagebaue das Problem damit noch weiter in die Zukunft zu verlängern. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heide Schinowsky sagt: „Die Wiederherstellung einer lebenswerten Umwelt aus den Hinterlassenschaften des DDR-Braunkohletagebaus ist eine sehr teure und langfristige Aufgabe. Der Bund muss Brandenburg und die anderen betroffenen Bundesländer bei der Bewältigung dieser Aufgabe mit der Übernahme des Löwenanteils der Kosten unterstützen. Dafür ist das Verwaltungsabkommen zu begrüßen, das die Arbeit der LMBV bis zum Jahr 2022 auf eine sichere finanzielle Basis stellt.“