In knapp einem halben Jahr werden in Brandenburg am 26. Mai 2019 die Kreistage und Gemeindevertretungen neu gewählt. Doch was kann in der Kommune überhaupt entschieden werden? Wie sieht die praktische Arbeit aus? Wie kann ich mich politisch engagieren? Diesen Fragen soll in einer offenen Diskussionsrunde der Vereinigung „Grün-Bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e. V. (GBK)“ am Freitag, 14. Dezember 2018, 17 Uhr im Forster Hof, Cottbusser Straße 24, Forst (Lausitz) nachgegangen werden.
„Was für Abgeordnete vertraute Arbeit ist, kann für politisch interessierte Menschen eine Hürde sein. Daher freuen wir uns, dass der Kommunalexperte Ansgar Gusy einen Einblick bietet“, sagt der Sprecher der Kreisgrünen Spree-Neiße Robert Schichor: „Hierzu möchten wir politisch Interessierte aus Forst, aber auch für den ganzen Landkreis Spree-Neiße zum Gespräch einladen.“ Neben einem fachlichen Impuls der GBK werden Andreas Stahlberg (parteilos) aus dem Kreistag Spree-Neiße und Heide Schinowsky (Bündnis 90/Die Grünen) aus dem Landtag Einblicke in ihre Arbeit geben.
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wird gebeten.
In der Frage zur Schaffung eines Fußgängerüberweges im Straßendorf Duben (Landkreis Dahme-Spreewald) an der B87 befasst sich nun die untere Straßenbehörde damit, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Das erklärte Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) am Donnerstag im Brandenburger Infrastrukturausschuss an. Seit 15 Jahren warten die Dubener auf eine Lösung, um die vielbefahrene Bundesstraße sicher überqueren zu können. Insbesondere Kinder und ältere Menschen haben dabei große Schwierigkeiten. Laut einer Bundesrichtlinie wird ein Fußgängerüberweg erst ab 50 und mehr Fußgängern pro Stunde empfohlen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, Ausnahmen davon zu genehmigen.
Die Landesregierung befasse sich nicht mit Einzelfällen, erklärte Ministerin Schneider im Ausschuss weiter. Sie kenne aber die Situation vor Ort: Die vorhandene Mittelinsel werde nicht benutzt. Fraglich sei, ob die Einwohner einen Fußgängerüberweg nutzen würden. Daher dürfe man der Forderung der Menschen in Duben „nicht allzu viel Bedeutung“ beimessen. Ministerin Schneider zeigte sich gleichwohl optimistisch, dass die untere Straßenbehörde eine gute Lösung finden werde.
Informationen der Umweltorganisation Greenpeace zufolge besteht noch bis 2019 eine Durchgriffsmöglichkeit auf den schwedischen Staatskonzern Vattenfall, um die Kosten für die Rekultivierung der 2016 verkauften Braunkohletagebaue zu sichern. Interne Regierungsdokumente belegen demnach, dass Vattenfall für die Folgekosten des Braunkohletagebaus haftbar gemacht werden kann. Das deutsche Gesellschaftsrecht sieht bei Verkäufen eine Haftungsklausel vor.
„Die Brandenburger Landesregierung muss zeitnah prüfen, wie Vattenfall zur Kasse gebeten werden kann“, forderte die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. „Es ist niemandem zu erklären, warum Vattenfall sich einen schlanken Fuß machen darf, während die Lausitzer Kommunen unter den Rückzahlungsforderungen von Gewerbesteuern in Millionenhöhe zu leiden haben. Vattenfall hat jahrelang enorme Gewinne nach Schweden transferiert und muss nun auch für die Schäden aufkommen“.
Die Brandenburger Bündnisgrünen verlangen von der Landesregierung Aufklärung über die geplante Erdgasförderung in der Urlaubsregion Schwielochsee. Dafür haben der Spreewälder Landtagsabgeordnete Benjamin Raschke und seine Lausitzer Parlamentskollegin Heide Schinowsky einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht, der nun binnen eines Monats von der Landesregierung beantwortet werden muss.
„Nach zahlreichen Gesprächen mit Menschen in der Region sind wir zu der Einschätzung gekommen, dass die Informationspolitik der Landesregierung – vorsichtig ausgedrückt – erheblich zu wünschen übrig lässt", sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Neben Fragen zum Stand des Verfahrens verlangen die Grünen Informationen über die Brandbekämpfung im Falle von Havarien sowie die Auswirkungen der Gasförderung auf die Region.
Heute hat das Brandenburger Landesbergamt eine Studie zur "Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im Lausitzer Braunkohlebergbau" veröffentlicht. Die Gutachter der TU Clausthal und der Ruhr-Universität Bochum kommen darin zwar zu dem Schluss, dass die vom tschechischen Bergbauunternehmen LEAG bislang in der Bilanz abgebildeten Rückstellungen von 1,38 Mrd. € den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Weitaus kritischer sehen die Gutachter jedoch die Sicherheit der Rückstellungen: "Die Sicherung der monetären Fähigkeit eines Unternehmens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gestaltung der durch den Bergbau in Anspruch genommenen Fläche wird hierdurch nicht gewährleistet", wird in dem Gutachten gewarnt, denn, "die Regelungen zur Bildung von Rückstellungen für Braunkohlentagebaue gem. HGB bilden lediglich eine steuerrechtliche Vorgabe ab".