Zum fraktionsübergreifend unterstützten Landtagsbeschluss „Bergbaufolgeschäden durch Grundwasserwiederanstieg: Soforthilfe und Gesamtkonzept für Lauchhammer“ sagt die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion Heide Schinowsky:
„Der gemeinsame Beschluss ist getragen von dem Wunsch, die Betroffenen in Lauchhammer jetzt schnellstmöglich zu unterstützen. Angesichts der in großen Teilen der Lausitz vorhandenden Bergbau-Altlasten wurde zudem fraktionsübergreifend darauf hingewiesen, dass nicht nur in Lauchhammer Handlungsbedarf besteht. Insbesondere das nach Tagebau-Ende rückkehrende Grundwasser wird die Probleme vergrößern.
Um in diesen Fällen nicht wieder nur reaktiv Krisen-Sofort-Programme auf den Weg bringen zu können, ist eine systematische Bestandsaufnahme der Altlasten, und zwar samt Klärung von Rechtsverhältnissen, Handlungsbedarf und Kosten notwendig. Der aktuelle Lauchhammer-Beschluss kann zur Bearbeitung dieser Fragen ein Anfang bzw. eine Blaupause sein.“
Die seit Jahren geforderte Schiedsstelle für Betroffene von Braunkohle-Bergbauschäden soll im Sommer ihre Arbeit aufnehmen. Das hat ein Vertreter des Brandenburger Wirtschaftsministeriums auf der letzten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 7.3. bekannt gegeben. Er präsentierte zudem einen Vorschlag, wie das neue Gremium zusammengesetzt sein soll. Demnach soll die Schlichtungsstelle von einem oder einer Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt geleitet werden; Unternehmen und Betroffene sollen durch BeisitzerInnen vertreten sein.
Auf scharfe Kritik von Seiten Betroffenen stößt das von der Landesregierung vorgeschlagene Verfahren zur Ernennung der Mitglieder. Während die Unternehmen ihre Vertreter selbst vorschlagen können, sollen die Betroffenenvertreter vom Braunkohlenausschuss gewählt werden. Hier sind die Mehrheitsverhältnisse aber so, dass kritische Vertreter verhindert werden können. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt diese Kritik.
Das Land Brandenburg will nach jahrelanger Ablehnung entsprechender Forderungen nun doch Maßnahmen ergreifen, um Gelder des tschechischen Bergbaubetreibers LEAG für die Rekultivierung der Braunkohle-Tagebaue Welzow I und Jänschwalde zu sichern. Damit gesteht die Landesregierung ein, dass die Kostenabdeckung bisher nicht ausreichend abgesichert ist. Derzeit laufen die Verhandlungen mit der LEAG über die Gründung einer Zweckgesellschaft nach sächsischem Vorbild. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel daran, dass die Finanzierung über diesen Weg umfassend gewährleistet werden kann. Experten fordern daher die Auferlegung von Sicherheitsleistungen nach Bundesberggesetz.
Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Fachgespräch, zu dem die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag am 20. März ab 11 Uhr Juristen, Bergbauexperten, Vertreter von Behörden und der Landespolitik, sowie alle Interessierten in den Landtag einlädt.
Um den massiven Wasserverlust von Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde einzudämmen, wurde der Braunkohle-Bergbaubetreiber LEAG per bergrechtlicher Anordnung dazu verpflichtet, die Wasserstände im Groß-, Klein-, Deulowitzer und Pinnower See zu stabilisieren. Wasserverluste, die durch das Abpumpen für den Tagebau auftreten, sollen nun mittels der Einleitung aus neuen Grundwasserquellen wieder aufgefüllt werden.
Geplant ist, bis Ende April 2019 an den Seen die Wasserversorgungsanlagen zu errichten und ab Anfang Mai 2019 das gehobene Grundwasser in die Seen einzuleiten, kündigte die Landesregierung an. Sorge bereitet den Bündnisgrünen, dass durch die Einträge von Phosphat aus dem Grundwasser möglicherweise eine Eutrophierung und eine extreme Entwicklung von Algen in den Seen drohen könnte.
Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettssitzung zum Strukturwandel in der Lausitz sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky:
„Das Ergebnis bleibt weit hinter den von der Landesregierung geweckten Erwartungen zurück. Unterm Strich wurden heute lediglich längst bekannte Vorhaben aufgelistet und `Sofortprogramm´ genannt. Mit ihrem Festhalten an der Braunkohle bis nach 2040 riskiert die Landesregierung zudem die finanzielle Unterstützung der Strukturwandelgestaltung durch die Bundesebene: Voraussetzung dafür ist der klimaziel-kompatible, schnellstmögliche Kohleausstieg.