Kommunen und Anwohner in der Uckermark und in Oberhavel hatten Mitte Mai 2019 wegen befürchteter negativer Umweltfolgen ein Moratorium gegen die geplante Erdgasförderung im Feld Zehdenick gefordert. Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums gibt es hierfür aufgrund der Vorgaben des Bundesberggesetzes jedoch keine rechtliche Grundlage. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert daher die Einsetzung eines Runden Tisches unter Beteiligung der Landesregierung, Förderunternehmen, Vertretern der betroffenen Kommunen und Anrainern.
Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hatte jüngst auf eine parlamentarische Anfrage der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky zu einem möglichen Moratorium gesagt: "Kohlenwasserstoffvorhaben, also auch Erdgasvorhaben, unterliegen dem Bundesberggesetz. Das Bundesberggesetz ist Bundesrecht. Darüber wird sich das Land Brandenburg nicht hinweg setzen können."
Zu den heutigen Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Mike Bischoff nimmt die energiepolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heide Schinowsky wie folgt Stellung:
"Brandenburgs SPD kämpft für den Aufschluss eines neuen Tagebaus und untergräbt damit das Ausstiegsdatum der Kohlekommission. Denn aus dem neuen Tagebau Welzow Süd, Teilfeld II würde weit über das Jahr 2038 hinaus Kohle gefördert werden.
Zudem hat die Kommission festgelegt, dass der Ausstiegs-Fahrplan regelmäßig überprüft werden muss. Um Deutschlands und Brandenburgs CO2-Emissionen mit den Klimazielen von Paris in Einklang zu bringen, werden wir Grüne diese Vereinbarung nutzen, um die Verkleinerung der genehmigten Tagebaue zu prüfen."
Der Braunkohle-Bergbaubetreiber LEAG muss keine permanente Wassereinleitung in den Pinnower See gewährleisten. Das teilte der für den Bergbau zuständige Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky mit. "Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Genehmigung auf das Erreichen und Halten eines Stabilisierungswasserstandes ausgelegt ist. Daraus entsteht nicht der Anspruch einer permanenten Wassereinspeisung im Sinne einer ununterbrochenen Wassereinspeisung", erklärte Minister Steinbach: "Gerade im Einfahrbetrieb, bei Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den technischen Anlagen oder Untersuchungen kann es immer wieder einmal zu Unterbrechungen der Wassereinspeisung kommen. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu den erteilten Auflagen", erklärte der Minister.