Trotz Absage an den neuen Tagebau Welzow könnte der immer noch gültige Braunkohlenplan für den Raum Welzow und Senftenberg die Entwicklung in der Region hemmen. Diese Befürchtung bestätigte Infrastrukturminister Guido Beermann in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Lausitzer Landtagsabgeordneten Ricarda Budke (B90/ Die Grünen). "Im Braunkohlenplan ist unter anderem die Kohlegewinnung als vorrangiges Ziel der Raumordnung festgesetzt. Solange der Braunkohlenplan Bestandskraft hat, ist dieses Ziel, z.B. bei der kommunalen Bauleitplanung, zu beachten", erklärte Minister Beermann. Derzeit gilt immer noch der Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd von 2014, der unter anderem eine Devastierung der Ortschaft Proschim und Teile des Flugplatzes Welzow vorsieht.
Auf Druck der Bündnisgrünen wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, dass nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes des Bundes "unverzüglich" notwendige landesplanerische Änderungen vorgenommen werden, um neue Tagebaue, Tagebauerweiterungen oder die Umsiedlung weiterer Dörfer auszuschließen. Die LEAG weigerte sich jedoch bislang, diese politische Vorgabe anzuerkennen. Erst nachdem der Bundestag im Januar 2021 den Weg für eine Milliardenzahlung an den im Eigentum von tschechischen Oligarchen befindlichen Braunkohleförderer LEAG geebnet hat, erklärte das Unternehmen auch öffentlich seine Absage an den neuen Tagebau.
Die Kreissprecherin der Bündnisgrünen Spree-Neiße Heide Schinowsky sagt zu den Entschädigungszahlungen und dem neuen Revierkonzept der Leag:
"Nachdem es schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, hat sich nun endlich auch der tschechische Braunkohleförderer öffentlich vom neuen Tagebau Welzow Süd II verabschiedet. Politisch durchsetzbar war die Abbaggerung von Proschim schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Die Leag vermeidet dadurch lediglich einen langen Streit mit der Landesregierung, den sie sicher verloren hätte.
Die unter der Erde bleibenden 200 Millionen Tonnen Kohle unter Proschim sind kein zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz. Denn der neue Tagebau war weder beantragt geschweige denn genehmigt worden. Somit besteht dafür auch keine Grundlage für die milliardenschweren Entschädigungszahlungen.
Dass die Leag ihr Revierkonzept gestern nur wenige Minuten, nachdem die Bundestagsmehrheit von CDU, CSU und SPD die Milliardenzahlungen fast ohne Gegenleistung bewilligt hat, ist zudem ganz schlechter Stil. Das Revierkonzept lag offenbar schon fertig in der Schublade; das Ergebnis wurde der Lausitz jedoch bisher vorenthalten."
Zur Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, dass der Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht zulassungsfähig war, erklärt die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky:
"Das Management der LEAG muss die Schuld in den eigenen Reihen suchen und sich fragen, warum es so lange auf einen fehlerhaften Betriebsplan gesetzt hat. Bereits bei der Prüfung des Tagebauweiterbetriebs ab 2019 hatten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des Hauptbetriebsplans geäußert. Diesen Hinweisen wurde offenbar keine Beachtung geschenkt.
Kritik muss sich aber auch das traditionell kohlefreundlich agierende Landesbergamt gefallen lassen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein offenbar mangelhafter Betriebsplan trotz entsprechender Hinweise von mitberatenden Fachbehörden durchgewunken konnte.
Ob der Tagebau tatsächlich zum 01.09.19 gestoppt werden muss, hängt von der für morgen erwarteten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus über den Antrag der LEAG auf Fristverlängerung ab."
Auch dieses Frühjahr war wieder sehr trocken. Auf Grund der Dürre vom letzten Jahr sind die Wasserreservoire noch lange nicht wieder aufgefüllt. Trotzdem wurde am 12. April mit großem Pomp die Flutung des Tagebaurestlochs im Osten von Cottbus gestartet. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit feierten Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), lokale Politprominenz und Führungspersonen des tschechischen Bergbauunternehmens LEAG unter sich. Kritik von Umweltschützer*innen und Grünen wurde ignoriert: So soll der zukünftige Cottbuser Ostsee zu etwa 80 Prozent aus Spreewasser gespeist werden. Doch am Tag der Flutung führte die Spree Niedrigwasser. Anfang April lag der tägliche Durchfluss der Spree bei Cottbus lediglich bei acht Kubikmeter pro Sekunde – normal wären etwa 12. Dennoch wurde an der Flutung festgehalten. Nach nur zwei Wochen war wie zu erwarten Schluss: Wasserstopp, weil keine Reserven vorhanden sind.
Mitten in der Sommerpause veröffentlichte das Brandenburger Landesbergamt die seit längerem überfällige sogenannte "Vorsorgevereinbarung"- versteckt und ohne weitere Erläuterungen auf deren Webseite. Mit dem auf den 1. Juli 2019 datierten öffentlich-rechtlichen Vertrag soll nach Vorstellung des Land Brandenburg gewährleistet werden, dass der tschechische Braunkohle-Bergbaubetreiber LEAG die milliardenschweren Rekultivierungskosten tatsächlich vorhalten kann.
Laut Vertrag soll der Bergbaubetreiber zunächst einen Sockelbeitrag bereitstellen und danach jährlich weitere Beiträge einzahlen. Nicht veröffentlicht bzw. kommentiert wurden hierbei die Höhe der Beträge und Einzelheiten zur Zweckgesellschaft; sämtliche Anlagen fehlen auf der Webseite. Auch den Abgeordneten des Brandenburger Landesparlaments wurde die Vorsorgevereinbarung samt Anlagen trotz mehrerer Ausschussbefassungen bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die bündnisgrüne Fraktion wird daher nun Akteneinsicht beantragen.
Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde hat laut Statistik des Umweltbundesamts 2017 und 2016 deutlich mehr Quecksilber emittiert als in den Jahren davor. Während die Quecksilber-Emissionen von 2007 bis 2015 im Durchschnitt bei ca. 440 Kilogramm pro Jahr lagen, wurden 2016 743 kg und 2017 672 kg emittiert. Das ist ein Plus von 69 bzw. 53 Prozent gegenüber diesem Durchschnittswert.
Brandenburgs Landesregierung sieht dennoch keine Gefahren. "Der Anstieg der Emissionen ist also auf die Lagerstätten-bedingten Schwankungen des Quecksilbergehaltes im Brennstoff Kohle zurückzuführen. Der Emissionsgrenzwert für Quecksilber im Rauchgas (von 30 Mikrogramm pro m3) wurde in den benannten Jahren durch das Kraftwerk jederzeit und sicher eingehalten. Die Emissionen lagen durchschnittlich sogar bei weniger als einem Drittel des Grenzwertes", antwortete Umweltminister Jörg Vogelsänger auf eine mündliche Anfrage der Jänschwalder Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky zu den Werten.