Heide Schinowsky

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EPH-Konzern bestätigt, dass er für Lausitzer Braunkohle nicht haftet. Bündnisgrüne: Land darf sich nicht erpressen lassen

Der Manager der tschechischen Energieholding EPH (Energetický a Průmyslový Holding) Jan Špringl hat gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Capital erstmals öffentlich eingeräumt, dass die Dachgesellschaft nicht für die Verpflichtungen ihrer Lausitzer Tochter LEAG haftet. EPH sei jedoch bereit, über eine Absicherung der Haftung zu reden, "wenn die Politik uns die Garantie gibt, dass sie die Rahmenbedingungen für unser Geschäft nicht ändert."

Die Frage der finanziellen Absicherung ist wichtig, weil die LEAG mit dem Braunkohleabbau auch die Bergbaufolgelasten übernommen hat und für die Rekultivierung der ausgekohlten Tagebaue aufkommen muss. Allein für den Tagebau Welzow werden laut einer groben Schätzung des Wirtschaftsministeriums für die Wiedernutzbarmachung etwa drei Milliarden Euro benötigt. Nach Angaben der LEAG aus dem Jahr 2016 verfügt die Verwaltungsgesellschaft der Lausitzer Braunkohletagebaue und Kraftwerke jedoch nur über 14 Millionen Euro Stammkapital. Sie ist die Dachfirma der Braunkohle- und der Kraftwerkssparte der LEAG. Im Falle der Insolvenz dieser Tochtergesellschaft der EPH müssten nach aktueller Lage die Steuerzahler für die Braunkohlefolgekosten aufkommen. "Das Land darf sich nicht von der EPH erpressen lassen", sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Die bündnisgrüne Fraktion weist seit Jahren darauf hin, dass die Politik nicht machtlos gegenüber den Konzernen ist. "Der einfachste und wirksamste Weg zur Absicherung von Folgekosten im Bergbau ist die Erhebung von Sicherheitsleistungen nach Bundesberggesetz, die im Bergbau die Regel sind und nicht etwa die Ausnahme", sagte Heide Schinowsky. "Die Landesregierung muss endlich ihre Blockade aufgeben und von dem Unternehmen Sicherheitsleistungen nach Bergrecht einfordern. Andernfalls drohen den Steuerzahlern Kosten in Milliardenhöhe". Mit einer Haftungsübernahme, z. B. durch eine Patronatserklärung, würde EPH mit dem eigenen Vermögen für die Verpflichtungen der LEAG haften.

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