Heide Schinowsky

Der zukünftige Cottbusser Ostsee
Der potentielle Standort für eine Löschflugzeugstaffel
Die Sprengung der Förderbrücke des stillgelegten Tagebaus Cottbus-Nord hat Symbolkraft

Förderabgabe für Erdgas und Erdöl einführen - Brandenburgs Haushalt entlasten

Bohrplatz von bayerngas in BeeskowDer Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die im Dezember 2015 auslaufende Befreiung der Förderabgabe für Erdöl und Erdgas nicht zu verlängern und ab dem 1. Januar 2016 eine landesweite mindestens 20%ige Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas ohne Ausnahmen zu erheben.

Begründung

Das Bundesbergesetz (BBergG) sieht laut § 31 im Regelfall eine Förderabgabe von 10 Prozent des Marktwertes des von Bergbauunternehmen abgebauten Bodenschatzes vor. Laut dem BBergG kann die Förderabgabe maximal 40 Prozent betragen. Dadurch kann das Land an den Gewinnen aus der Ausbeutung der Bodenschätze partizipieren und sicherstellen, dass immaterielle oder nicht ausgleichbare Schäden zumindest teilweise kompensiert werden. Die Erhebung der Förderabgabe ist Aufgabe der Länder, die eigene Rechtsverordnungen über die Feststellung des Marktwertes und die Festsetzung der Abgabenhöhe erlassen. Auch die Einnahmen stehen den Ländern zu, fließen allerdings in den Länderfinanzausgleich und stehen den Landeshaushalten daher nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Das Land Brandenburg erteilt seit nunmehr 2004 eine Befreiung von der Förderabgabe mit der Begründung, um „die nach der politischen Wende zum Erliegen gekommene Erkundung der Industrie auf neue Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen“. ( vgl. http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.337367.de ) Die aktuelle Befreiung von der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas wurde bis zum 31.12.2015 durch das Brandenburger Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Bergverwaltung erteilt. Der ehemalige Wirtschaftsminister Ralf Christoffers stellte August 2013 vage in Aussicht, die Befreiung nicht zu verlängern; das Wirtschaftsministerium blieb den hierzu angekündigten transparenten Prozess bis zum heutigen Tage jedoch schuldig. Im Gegensatz zum Land Brandenburg verschenken andere Bundesländer ihre wertvollen Rohstoffe nicht, sondern machen von der gesetzlich möglichen Förderabgabe Gebrauch – auch damit die Bevölkerung an der Gewinnung der Bodenschätze partizipiert. So erhebt beispielsweise das Land Niedersachsen bei Erdöl eine Förderabgabe von 19 Prozent und bei Naturgas (Erdgas) 37 Prozent. In Schleswig-Holstein wurden zum Jahresbeginn 2015 die Förderabgabe bei Erdöl und Erdgas auf bis zu maximal 40 Prozent hochgesetzt, in Abhängigkeit zum Ölpreis. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 5/9393) ergab, dass sich derzeit nationale Unternehmen und internationale Energiekonzerne in Brandenburg 18 Felder zur Erdöl-/Erdgasförderung gesichert haben, die sich von der Uckermark, über Ostbrandenburg bis in die Lausitz erstrecken. Der hohe technische und finanzielle Aufwand zur Erschließung der Bodenschätze rechtfertigt keine Befreiung oder Reduktion der Förderabgabe. Da die Förderabgabe relativ erhoben wird, steht sie immer auch im Verhältnis zu den Einnahmen des fördernden Unternehmens. Sie ist eine Kompensation dafür, dass ein Unternehmen das Recht erhält, im Untergrund nach Bodenschätzen zu bohren, diese energiehaltigen, zum Teil umweltgefährdenden Stoffe zu fördern und diese auf dem Markt zum eigenen Nutzen zu verkaufen. Allein in der Nähe von Beeskow im Landkreis Oder-Spree werden etwa 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas vermutet. Nach der derzeitigen Rechtslage würde das Land Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger finanziell unbeteiligt bleiben an der Förderung dieses Bodenschatzes; der Gewinn würde vollständig bei den Unternehmen und Konzernen verbleiben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Rohstoffunternehmen der Erdöl- und Gasindustrie in Brandenburg für die einmalige Verwertung von Energievorräten aus dem Eigentum des Landes keine Abgabe entrichten sollten. Rohstoffe wie Erdöl und Erdgas sind endliche Ressourcen. Die Landesregierung muss sie mit einem adäquaten Förderzins belegen und – nicht zuletzt auch aus volkswirtschaftlicher Sicht – damit schonen und langfristig sichern.


Download Antrag: "Förderabgabe für Erdgas und Erdöl einführen - Brandenburgs Haushalt entlasten" http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_0400/413.pdf

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