[]Landtag Brandenburg/Stefan Gloede[/caption] In der heutigen Landtagssitzung hat Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) bekannt gegeben, dass die Landesregierung an der Einführung einer Förderabgabe für Erdöl und Erdgas arbeitet. Diese hatte auch die bündnisgrüne Landtagsfraktion gefordert. Bündnisgrüner Vorschlag war es zudem, die Höhe der Abgabe auf 20 Prozent des Marktwerts von Erdgas und Erdöl festzulegen. Das Wirtschaftsministerium machte dazu keine abschließende Angabe.
"Gut, dass Brandenburg seine Rohstoffe nicht verschenken will, wenn es künftig zur Förderung kommt", sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Die von ihr vorgeschlagene moderate Förderabgabe von 20 Prozent sei nicht zu hoch, wie Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigten. Sie betonte, dass die Unternehmen für ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen Klarheit über die Höhe der Abgabe haben müssten. Eine Kleine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte ergeben, dass nationale Unternehmen und internationale Energiekonzerne sich in Brandenburg bereits 18 Felder zur Erdöl- und Erdgasförderung gesichert haben, die sich von der Uckermark, über Ostbrandenburg bis in die Lausitz erstrecken. Fünf Rohstoffförderer haben bereits mit Erkundungen begonnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Das Bundesbergesetz sieht in § 31 eine Förderabgabe von mindestens 10 Prozent des Marktwertes des von Bergbauunternehmen abgebauten Bodenschatzes vor. Brandenburg macht hiervon jedoch bei Erdgas- und Erdöl keinen Gebrauch. 2004 erteilte das Land den Unternehmen eine Befreiung von der Förderabgabe mit der Begründung, dass – ZITAT: „die nach der politischen Wende zum Erliegen gekommene Erkundung auf neue Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen“, wie der ehemalige Wirtschaftsminister Ralf Christoffers im August 2013 auf unsere damalige Kritik mitteilte. Im Gegensatz zum Land Brandenburg verschenken andere Bundesländer ihre wertvollen Rohstoffe nicht, sondern machen von der gesetzlich vorgeschriebenen Förderabgabe Gebrauch. So erhebt beispielsweise das Land Niedersachsen bei Erdöl eine Förderabgabe von 19 Prozent und bei Erdgas von 37 Prozent. In Schleswig-Holstein setzte der grüne Energiewendeminister Robert Habeck zum Jahresbeginn 2015 die Förderabgabe bei Erdöl und Erdgas sogar auf bis zu maximal 40 Prozent herauf – in Abhängigkeit zum Ölpreis. Genau diese Höhe ist auch im Bundesberggesetz als Maximum festgeschrieben. Bei uns in Brandenburg ist die aktuelle Befreiung von der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas bis zum 31.12.2015 befristet. Das Wirtschaftsministerium versprach 2013 vage, die Befreiung nicht weiter zu verlängern, sowie rechtzeitig und transparent über den Prozess zu informieren. Seitdem haben wir hierzu von der Landesregierung nichts mehr gehört. Eine Kleine Anfrage von uns Bündnisgrünen ergab, dass sich nationale Unternehmen und internationale Energiekonzerne in Brandenburg aktuell 18 Felder zur Erdöl-/Erdgasförderung gesichert haben, die sich von der Uckermark, über Ostbrandenburg bis in die Lausitz erstrecken. Bayerngas bei Beeskow und das deutsch-kanadische Unternehmen CEP bei Lübben haben auch schon mit den entsprechenden Erkundungen begonnen. Die Begründung für eine weitere Befreiung sehen wir Bündnisgrüne nicht gegeben. Es geht hierbei um beträchtliche Summen. Allein in der Nähe von Beeskow im Landkreis Oder-Spree werden etwa 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas vermutet. Wenn man dessen Förderung mit einer moderaten Förderabgabe von 20 Prozent belegen würde, würde das etwa 20 Millionen Euro Abgabe bedeuten. Mindestens 92 Millionen Tonnen Erdöl vermutet CEP an zwei Stellen zwischen Lübben und Lieberose. Wenn die Befreiung von der Förderabgabe verlängert würde, würden die Gewinne aus diesem Bodenschatz vollständig bei den Unternehmen und Konzernen verbleiben; das Land Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger gingen leer aus. Es ist jedoch schwer verständlich, warum Rohstoffunternehmen der Erdöl- und Gasindustrie in Brandenburg für die einmalige Verwertung und Vernichtung von Energievorräten aus Brandenburg keine Abgabe entrichten sollten. Auf eines möchte ich hier der Vollständigkeit halber noch hinweisen: Die Einnahmen aus der Förderabgabe werden in die Berechnung der Steuerkraft des Landes für den Länderfinanzausgleich einbezogen. Deshalb stehen sie dem Landeshaushalt auch nicht 1:1 zur Verfügung. Das dürfte aber kein Grund sein, unser Anliegen abzulehnen. Noch ein finanzieller Aspekt, den es zu bedenken gibt: Wenn die vorhin genannten Erdöl- und Erdgasfelder tatsächlich ausgebeutet würden, braucht es auch eine personelle Aufstockung des Landesbergamtes zur Überwachung und Überprüfung dieser Förderprojekte. Und die gibt es auch nicht zum Nulltarif. Und was wir darüber hinaus berücksichtigen sollten: Erdöl und Erdgas sind bekanntlich endliche Ressourcen; zudem ist ihre Förderung in der Regel mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Deshalb sollten sie so sparsam wie irgend möglich eingesetzt werden. Ein adäquater Förderzins kann in diesem Sinne auch ein Anreiz sein. Aus all diesen Gründen beantragen wir heute, die im Dezember 2015 auslaufende Befreiung der Förderabgabe für Erdöl und Erdgas nicht zu verlängern und ab dem 1. Januar 2016 eine landesweite mindestens 20%ige Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas ohne Ausnahmen zu erheben. Ich bitte hiermit um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.