Heide Schinowsky

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Energiestrategie 2030 erst Ende des Jahres – Bündnisgrüne: Entwurf muss gründlich überarbeitet werden

www.ideengruen.de | markus pichlmaier Die Novellierung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg wird sich weiter verzögern. "Mit Blick auf die bevorstehenden Arbeiten und die einzuhaltenden Fristen ist mit einer Beschlussfassung durch die Landesregierung nicht vor Ende 2018 zu rechnen", teilte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf Anfrage der energiepolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky mit. Seit dem letzten Wochenende sei klar, welche Zielsetzung die neue Bundesregierung verfolgen werde. Die Landesregierung wolle nun genau prüfen, welche Auswirkungen die Koalitionsvereinbarung auf die Energiewirtschaft in Brandenburg habe und ihren Entwurf für die Aktualisierung der Energiestrategie 2030 gegebenenfalls noch einmal anpassen, erklärte Gerber. Die Novellierung wurde Ende 2017 auf Eis gelegt, um die energiepolitische Ausrichtung einer neuen Bundesregierung abzuwarten. Der erste Entwurf der Energiestrategie 2030 aus dem letzten Herbst stand unter heftiger Kritik, weil die Klimaziele des Landes massiv absenkt werden sollten, um das Weiterlaufen der Kohlekraftwerke des tschechischen Bergbaubetreibers LEAG zu ermöglichen.

Die Bündnisgrünen hoffen nun, dass von diesen Plänen Abstand genommen wird. "Energiepolitisch sind längere Laufzeiten für Braunkohlekraftwerke nicht notwendig - ganz im Gegenteil. Das geht auch aus dem Gutachten des Wirtschaftsinstituts Prognos hervor, das vom Wirtschaftsministerium als Grundlage zur Erstellung der neuen Energiestrategie beauftragt wurde", sagte Schinowsky. Wirtschaftsminister Albrecht Gerber favorisierte damals das sogenannte "Basisszenario", das mit einer massiven Absenkung der Klimaziele für die Braunkohle verbunden wäre. In zwei weiteren Varianten wurde dargestellt bzw. berechnet, wie Brandenburgs zukünftige Energiepolitik versorgungssicher und bezahlbar zum einen mit dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung kompatibel wäre (Szenario 1). In Szenario 2 wird ersichtlich, welchen Beitrag Brandenburg zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens leisten müsste. "Die Landesregierung muss jetzt in der Überarbeitung alle drei Szenarien gleichwertig in den neuen Entwurf für die Energiestrategie einbeziehen, damit ernsthaft über die zukünftige Energieversorgung diskutiert werden kann", forderte Schinowsky. "Wie im Koalitionsvertrag der neuen GroKo auf Bundesebene verankert, muss auch die Brandenburger Landesregierung einen Vorschlag zum ‚Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums' für Brandenburg vorlegen. Sollte die Landesregierung weiter auf Kohle setzen, würde sie sowohl die Klimaschutzziele der neuen Bundesregierung als auch des Pariser Klimaabkommens torpedieren", warnte die Energieexpertin der Bündnisgrünen.

Hintergrund

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Februar 2018 "Wir werden eine Kommission 'Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung' unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die auf Basis des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll:

  • Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren,
  • Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung,
  • einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und
  • die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes."

Antwort der Landesregierung zum Zeitplan der Energiestrategie 2030: images/_archiv/2018/03/2018_03_08_14_49_09.pdf

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