Der späte Kohleausstieg bis 2038 wurde per Gesetz festgelegt und mit hohen Entschädigungssummen teuer erkauft. "Um die Klimakrise zu stoppen und das Pariser Klimaabkommen einzuhalten, ist das Datum viel zu spät" mahnt die Energiepolitikerin der Bündnisgrünen Heide Schinowsky aus der Lausitz. Der Druck in Richtung eines früheren Kohleausstiegs steigt zunehmend. So sprechen sich u. a. die Jugendbewegung Fridays for Future und die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Annalena Baerbock für den Ausstieg bis 2030 aus. Auch durch die neuen Klimaziele der EU wird die Debatte um einen früheren Ausstieg aus der Verbrennung von fossilen Rohstoffen weiter verstärkt.
Doch kann das Kohleausstiegsgesetz von CDU und SPD noch einmal geändert werden, ohne den Kohlekonzernen weitere Milliarden an Entschädigungen zu zahlen? Eine Analyse des Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) der Universität Köln kommt zu dem Ergebnis: Das verschärfte Klimaziel der EU sorgt für einen marktgetriebenen Kohleausstieg schon vor der politischen Zielmarke 2038. Doch reicht es aus, alleine auf die Kräfte des Marktes zu setzen?
"Die Grundfrage lautet, wie wir einen früheren und planbaren Kohleausstieg gestalten können, ohne zugleich eine neue Debatte um weitere Entschädigungszahlungen zu entfachen. Die notwendige Beschleunigung des Ausstiegs allein dem Markt zu überlassen, wäre fahrlässig - auch im Hinblick auf die Beschäftigten und die Versorgungsicherheit", sagt die Grünenpolitikerin aus Jänschwalde.
Am 8. April 2021 um 19:00 Uhr wird Heide Schinowsky diese und andere Fragen rund um das Thema "Kohleausstieg 2030" mit dem Direktor des renommierten Thinktanks Agora Energiewende Dr. Patrick Graichen diskutieren. Der Talk wird online bei YouTube stattfinden: https://www.youtube.com/channel/UCSC0pj-E8lQVjgUhV9OKf8w oder bei www.heide-schinowsky.de/kohleausstieg-2030. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Mitdiskutieren ausdrücklich erwünscht.
Das rapide Sinken der Wasserstände von Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde konnte zwar abgemildert werden; aber die aktuellen Stände sind teilweise noch erheblich von den für dieses Frühjahr festgelegten Ziel-Wasserständen entfernt. Das ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Besuchs der Kreisvorsitzenden der Bündnisgrünen Spree-Neiße Heide Schinowsky und des Vorsitzenden vom Umweltausschuss im Kreistag Spree-Neiße Andreas Stahlberg. Seit einiger Zeit häufen sich Beschwerden und Fragen aus der Bevölkerung. Dem sind Schinowsky und Stahlberg nachgegangen. Laut einer Anordnung des Brandenburger Bergamts sollten die Seen bis zum Frühjahr 2021 Stabilisierungswasserstände erreichen, die dem Niveau vom Jahr 2010 entsprechen. 2018 wurde der Bergbaubetreiber LEAG dazu verpflichtet, Wasser in die Seen einzuleiten. Aufgrund des immer weiter voranschreitenden Tagebaus verlieren die Seen seit Jahren Wasser. Erst nach massivem Druck wurden eine Mitschuld am Wasserverlust durch den Tagebaubetreiber eingestanden und entsprechende Maßnahmen angeordnet.
Trotz Absage an den neuen Tagebau Welzow könnte der immer noch gültige Braunkohlenplan für den Raum Welzow und Senftenberg die Entwicklung in der Region hemmen. Diese Befürchtung bestätigte Infrastrukturminister Guido Beermann in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Lausitzer Landtagsabgeordneten Ricarda Budke (B90/ Die Grünen). "Im Braunkohlenplan ist unter anderem die Kohlegewinnung als vorrangiges Ziel der Raumordnung festgesetzt. Solange der Braunkohlenplan Bestandskraft hat, ist dieses Ziel, z.B. bei der kommunalen Bauleitplanung, zu beachten", erklärte Minister Beermann. Derzeit gilt immer noch der Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd von 2014, der unter anderem eine Devastierung der Ortschaft Proschim und Teile des Flugplatzes Welzow vorsieht.
Auf Druck der Bündnisgrünen wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, dass nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes des Bundes "unverzüglich" notwendige landesplanerische Änderungen vorgenommen werden, um neue Tagebaue, Tagebauerweiterungen oder die Umsiedlung weiterer Dörfer auszuschließen. Die LEAG weigerte sich jedoch bislang, diese politische Vorgabe anzuerkennen. Erst nachdem der Bundestag im Januar 2021 den Weg für eine Milliardenzahlung an den im Eigentum von tschechischen Oligarchen befindlichen Braunkohleförderer LEAG geebnet hat, erklärte das Unternehmen auch öffentlich seine Absage an den neuen Tagebau.
Die Kreissprecherin der Bündnisgrünen Spree-Neiße Heide Schinowsky sagt zu den Entschädigungszahlungen und dem neuen Revierkonzept der Leag:
"Nachdem es schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, hat sich nun endlich auch der tschechische Braunkohleförderer öffentlich vom neuen Tagebau Welzow Süd II verabschiedet. Politisch durchsetzbar war die Abbaggerung von Proschim schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Die Leag vermeidet dadurch lediglich einen langen Streit mit der Landesregierung, den sie sicher verloren hätte.
Die unter der Erde bleibenden 200 Millionen Tonnen Kohle unter Proschim sind kein zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz. Denn der neue Tagebau war weder beantragt geschweige denn genehmigt worden. Somit besteht dafür auch keine Grundlage für die milliardenschweren Entschädigungszahlungen.
Dass die Leag ihr Revierkonzept gestern nur wenige Minuten, nachdem die Bundestagsmehrheit von CDU, CSU und SPD die Milliardenzahlungen fast ohne Gegenleistung bewilligt hat, ist zudem ganz schlechter Stil. Das Revierkonzept lag offenbar schon fertig in der Schublade; das Ergebnis wurde der Lausitz jedoch bisher vorenthalten."
Die sogenannte "Online-Konsultation" zur geplanten Müllverbrennungsanlage am Kraftwerkstandort Jänschwalde geht mit einem Eklat in die nächste Runde. In seiner Stellungnahme zu den Einwendungen bestätigte das Brandenburger Landesumweltamt eine zentrale Befürchtung von Anwohnern: "Es handelt sich nicht um eine Ersatzbrennstoffanlage", heißt es von Seiten der Behörde. "Die Anlage sei der Nr. 8.1 gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen und dient der Verbrennung von Abfällen, die gemäß Antragsunterlagen zur Verbrennung beantragt sind". Damit widerspricht das Landesamt der LEAG-Behauptung, dass es sich bei dem Projekt um eine EBS-Anlage handele. Die Konsultation dauert noch bis zum 21. Dezember 2020.
"Fast alle Abfall-Arten, die sich verbrennen lassen, sind von der LEAG zur Verbrennung in der neuen Anlage beantragt worden - und das ohne jegliche Mengenangabe und ohne Herkunftsnachweise. Auf dieser Grundlage könnten hier 0 Prozent EBS und 100 Prozent Müll verbrannt werden. Entgegen allen Beteuerungen plant die LEAG hier ganz eindeutig eine Müllverbrennungsanlage", kommentiert Heide Schinowsky vom Aktionsbündnis Contra Müllverbrennung die LfU-Einschätzung. Die Liste der zur Verbrennung beantragten Stoffe ist Bestandteil der Genehmigungsunterlagen. Darin werden neben klassischem Siedlungsabfall auch Kunststoffe, Gummi, Lacke, Farben, Arzneimittel, Abfälle aus tierischem Gewebe, aus der humanmedizinischen und der tierärztlichen Versorgung sowie aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie aufgeführt. Insgesamt sind etwa 100 Produktklassen laut der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zur Verbrennung beantragt.